Die Bremer Regierungsparteien wollen sich mit Landesmitteln gegen die stetig steigenden Eigenanteile bei den Pflegekosten stemmen, sehen aber in erster Linie den Bund in der Pflicht. So geht es aus einem gemeinsamen Antrag von SPD, Grünen und Linken hervor, mit dem sich noch im November die Bürgerschaft befassen soll.
Die drei Fraktionen fordern den Senat auf, über eine Bundesratsinitiative eine Deckelung der Eigenanteile in der angekündigten Pflegereform festzuschreiben. Steigende Kosten in der stationären Pflege müssten dann nicht mehr die Pflegebedürftigen tragen, sondern würden aus der Pflegeversicherung bezahlt. Aktuell ist das genau umgedreht: Der Anteil, den die Versicherung dazugibt, ist seit Jahren unverändert und allein abhängig vom Pflegegrad.
Über 3000 Euro Zuzahlung pro Monat
In Bremen zahlen Bewohner eines Pflegeheims deswegen durchschnittlich über 3000 Euro pro Monat aus eigner Tasche dazu. Das ist in vielen Fällen mehr als das Doppelte von dem, was die Pflegeversicherung leistet. Selbst Betroffene mit vergleichsweise hohen Altersbezügen sind für die stationäre Pflege zunehmend auf Sozialhilfe angewiesen. Die Forderung der Bremer Regierungsparteien entspricht tendenzielle der Idee des sogenannten Sockel-Spitze-Tausches, wie ihn der Bremer Pflegewissenschaftler Heinz Rothgang mehrfach vorgeschlagen hat. Dabei werden die Kosten allerdings nicht einmalig neu verteilt, sondern dauerhaft festgeschrieben, dass auch künftige Anstiege Sache der Pflegeversicherung sind.
Sobald die Kosten für die Pflegebedürftigen gedeckelt sind, sehen die Bremer Koalitionäre das Land in der Pflicht. Mit einem neuen Pflege-Wohngeld sollen dann Bewohner von den Wohnkosten entlastet werden. In der stationären Pflege sind das die sogenannten Investitionskosten. Welchen Umfang diese neuen Landeshilfen haben sollen, sagt der Antrag nicht. Verwiesen wird aber darauf, dass eine Deckelung der Eigenanteile und höhere Leistungen der Pflegeversicherung Einsparungen bei der Sozialhilfe bedeuten. Klar ist: Ein Bremer Pflegewohngeld wäre vom Einkommen der jeweiligen Antragsteller abhängig.
Nach Pflegereform des Bundes soll Pflegewohngeld des Landes kommen
Der Senat hatte eine Beteiligung des Landes an den sogenannten Investitionskosten zuletzt grundsätzlich abgelehnt. In einer Antwort auf eine Anfrage der CDU wurde unter anderem damit argumentiert es, so etwas würde faktisch zur Übernahme von Wohnkosten führen, die bei ambulanter Versorgung nicht vorgesehen sei. Dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ würde entgegengewirkt. Der Senat sprach sogar von einer „Sogwirkung in Richtung stationärer Versorgung“, die durch eine Förderung der Investitionskosten entstehe.
Unabhängig von dieser Diskussion um künftige Fördermöglichkeiten des Landes fordern die drei Parteien eine effizientere Nutzung der heute bereits bestehenden Möglichkeiten des Bundes. Schon jetzt haben Pflegebedürftige, die dauerhaft in einem Pflegeheim leben, etwa die Möglichkeit, ganz regulär Wohngeld zu beantragen, doch das sei zu wenig bekannt. Damit davon mehr Gebrauch gemacht wird, soll bei jedem Antrag auf Sozialhilfe automatisch geprüft werden, ob nicht auch ein Anspruch auf Wohngeld vorliegt. Zeitnah stellen sich SPD, Grüne und Linke zusätzlich eine flächendeckende Kampagne zum Wohngeld in stationären Pflegeeinrichtungen vor, die leicht verständliche Informationen liefert und konkrete Hilfe für die Antragstellung bietet.