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Bürgerschaftswahl am 14. Mai Das sind die Besonderheiten des bremischen Wahlsystems

Am 14. Mai wird in Bremen gewählt. Das Wahlsystem unterscheidet sich in vielen Punkten von dem in anderen Bundesländern – der Politikwissenschaftler Matthias Güldner kennt die Besonderheiten.
12.05.2023, 13:47 Uhr
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Das sind die Besonderheiten des bremischen Wahlsystems
Von Moritz Kalvelage
Inhaltsverzeichnis

Am 14. Mai 2023 wird gewählt – sehr viel gewählt. Alle Wahlberechtigten in Bremen und Bremerhaven stimmen über die Zusammensetzung ihres Landesparlamentes ab, dazu wählen sie die Stadtparlamente. In der Stadt Bremen werden zudem die Beiräte gewählt. Politikwissenschaftler Matthias Güldner weiß, welche Besonderheiten das bremische Wahlsystem bereithält.

Was wird gewählt?

Landtags- und Kommunalwahlen finden am selben Tag statt: In Bremerhaven werden 48 Plätze in der Stadtverordnetenversammlung neu vergeben, in Bremen werden 72 Abgeordnete für die Stadtbürgerschaft wie auch die 334 Mitglieder der 22 Beiräte neu gewählt. Beiräte sind die Stadtteilparlamente, die über eigene Gelder verfügen können. Bei allen Wahlen gelten die Grundsätze der allgemeinen, freien, unmittelbaren, gleichen und geheimen Wahl.

Wer darf wählen?

In Bremen dürfen alle Deutschen ab 16 Jahren wählen, die seit drei Monaten in Bremen leben. Wählen gehen wird auch als aktives Wahlrecht bezeichnet, sich wählen zu lassen hingegen als passives Wahlrecht. "Bremen ist eines von fünf Bundesländern in Deutschland mit einem aktiven Wahlrecht ab 16", sagt Politikwissenschaftler Matthias Güldner von der Uni Bremen. In Bremen dürfen sich nur volljährige Menschen zur Wahl aufstellen. Neben den Bremerinnen und Bremern mit deutscher Staatsbürgerschaft dürfen auch die 25.000 Menschen aus dem EU-Ausland wählen, die in Bremen gemeldet sind. Diese Personen sind als sogenannte Unionsbürger im Wählerverzeichnis registriert, wie Martin Kesper vom Wahlamt mitteilt. Die Wahlbeteiligung dieser Personengruppe lag bei der letzten Wahl bei rund 12 Prozent.

Wer wird auf Landesebene gewählt?

Die Bürgerschaft ist der Landtag Bremens, in dem ab dieser Wahlperiode 87 Abgeordnete sitzen. 72 kommen aus dem Wahlbereich Bremen (in der letzten Legislatur 69), 15 aus dem Wahlbereich Bremerhaven. Die Wahl findet immer an einem Sonntag oder an einem Feiertag statt. Die Bürgerschaft wird für vier Jahre gewählt, was die nächste Besonderheit darstellt: "Jedes andere Bundesland wählt ihren Landtag für eine fünfjährige Legislaturperiode", sagt Güldner. Ein Argument für eine vergleichsweise kurze Amtszeit ist, dass es demokratischer sei – "das hat mich noch nie überzeugt, das in eine mathematische Formel zu pressen", sagt Güldner, "dann kann man auch von vier Jahren auf drei oder zwei runtergehen." Nach langen Koalitionsverhandlungen und dem Einrichten der Ministerien bliebe nicht so viel Zeit, bis der nächste Wahlkampf schon wieder beginnt.

Wer wird auf kommunaler Ebene gewählt?

Das Kommunalparlament der Stadt Bremerhaven heißt Stadtverordnetenversammlung. Die 48 Mitglieder der Versammlung überwachen die Arbeit des Magistrats, der Verwaltungsbehörde der Stadt Bremerhaven. Die Wahl findet zwar am selben Tag wie die Bürgerschaftswahl und die Wahl der Stadtbürgerschaft statt, jedoch als separate Wahl. Die Mitglieder werden für vier Jahre gewählt.

Die Stadtbürgerschaft ist das Kommunalparlament der Stadt Bremen und wird nicht in einer gesonderten Abstimmung gewählt. Deutsche Wählerinnen und Wähler mit Wohnsitz im bremischen Stadtgebiet stimmen mit ihrer Wahl gleichzeitig über den Landtag und über die Stadtbürgerschaft ab. Hinzugezählt werden die Stimmen der EU-Ausländer, die zur Kommunal-, aber nicht zur Landtagswahl berechtigt sind. Ein Großteil der Abgeordneten aus dem Stadtwahlbezirk Bremen in der Bremischen Bürgerschaft ist identisch mit den Mitgliedern in der Stadtbürgerschaft. Die Unionsbürgerinnen und -bürger können mit ihrer Stimmabgabe auf kommunaler Ebene aber noch Sitzverteilungen verändern: „In der Mehrheit der Wahlperioden gab es eine leichte Verschiebung von Mandaten im Landtag und in der Stadtbürgerschaft“, so Güldner.

Die Beiräte sind Bremens Stadtteilparlamente. Die zuletzt 338 Mitglieder der 22 Beiräte im Bremer Stadtgebiet werden direkt gewählt. Die Beiräte sind zwischen sieben und 19 Personen groß – abhängig von der Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner der Bereiche. Die Wahlperiode der Beiräte beträgt vier Jahre und ist an die der Bürgerschaft gekoppelt.

Wie wird gewählt?

Bei der Landtags-und der Kommunalwahl haben die Wählerinnen und Wähler fünf Stimmen. Diese fünf Stimmen dürfen sie sowohl an verschiedene Listen wie auch auf verschiedene Personen vergeben. "Dabei ist es auch erlaubt, lediglich eine, zwei drei oder vier Stimmen zu verteilen, bei mehr als fünf Kreuzen jedoch wird der Stimmzettel ungültig", weiß Politikwissenschaftler Güldner. Das Häufeln und Verteilen gleichartiger Stimmen wird kumulieren und panaschieren genannt. 

Wie werden die Stimmen ausgezählt?

Nachdem die Wahlbüros schließen, wird zuerst die Gesamtheit aller abgegebenen Stimmen erfasst. Danach wird gezählt, wie viele Personen- und Listenstimmen auf die verschiedenen Parteien fallen, daraus errechnet sich die Fraktionsstärke. Die Sitze werden anteilig der Personen- und der Listenstimmen verteilt. Erst bekommen die Direktkandidatinnen und -kandidaten der Parteien ihre Sitze, danach werden die restlichen Mandate über die Liste vergeben. "Häufig sind die oberen Listenplätze schon durch die Direktmandate in der Bürgerschaft vertreten, sodass Personen auf den unteren Listenplätzen nachrücken", sagt Matthias Güldner.

Die erste Prognose ist ab 18 Uhr zu erwarten, mit dem vorläufigen amtlichen Endergebnis aber erst am darauffolgenden Mittwoch zu rechnen – dann zeigt sich, wer für die kommenden vier Jahre in der Bremischen Bürgerschaft sitzt.

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