Streit in der Bremer AfD Wahlbehörde prüft Parteilisten

In Bremen gibt es für die AfD zwei konkurrierende Kandidatenlisten, die zur Bürgerschaftswahl eingereicht wurden. Beide Wahlvorschläge sollen nun bis zum 17. März von der Wahlbereichsleitung geprüft werden.
09.03.2023, 14:33 Uhr
Lesedauer: 2 Min
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Wahlbehörde prüft Parteilisten
Von Sara Sundermann

Die zwei für die Bremer AfD eingereichten Wahlvorschläge sollen jetzt beide daraufhin geprüft werden, ob sie zur Bürgerschaftswahl im Mai zugelassen werden können. Die Wahlbehörde soll die Mängel bei der Aufstellung der beiden Kandidatenlisten bis Freitag, 17. März überprüfen. Das ist das Ergebnis einer Sondersitzung des Wahlbereichsausschusses am Donnerstag.

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