Die zwei für die Bremer AfD eingereichten Wahlvorschläge sollen jetzt beide daraufhin geprüft werden, ob sie zur Bürgerschaftswahl im Mai zugelassen werden können. Die Wahlbehörde soll die Mängel bei der Aufstellung der beiden Kandidatenlisten bis Freitag, 17. März überprüfen. Das ist das Ergebnis einer Sondersitzung des Wahlbereichsausschusses am Donnerstag.
Die Bremer AfD ist seit Längerem zerstritten und teilt sich in zwei konkurrierende Lager. Es gibt zwei Landesvorstände, die jeweils für sich beanspruchen, der einzige rechtmäßige Vorstand zu sein: Einerseits der sogenannte Rumpfvorstand um Sergej Minich, unterstützt durch den Rechtsanwalt und AfD-Bundestagsabgeordneten Fabian Jacobi. Und andererseits ein Notvorstand um Heinrich Löhmann und Frank Magnitz.
Beide Gruppen haben jeweils ihre eigene Kandidatenliste für die Bürgerschaftswahl im Mai aufgestellt. Sie werfen ihrer Konkurrenz vor, nicht legitim im Amt zu sein. „Es ist nicht zu heilen, dass der Vorstand um Herrn Minich kein Vorstand ist“, sagte Löhmann am Donnerstag im Ausschuss. Die Wahlliste des zweiten Lagers sei zu bewerten wie der Vorschlag "einer Stammtischgruppe". „Es gibt keine zwei Listen, wir sind der einzige legitimierte Vorstand“, so Löhmann. Aus seiner Sicht ist die Vorstandswahl, bei der Minich zum Landesvize bestimmt wurde, nicht rechtmäßig. Dies hätten auch ein Landes- und ein Bundesschiedsgericht der AfD bestätigt.
Die Liste von Löhmann und Magnitz wiederum ist auch Sicht von Jacobi nicht einmal der AfD zuzuordnen: Rechtsstaatliche Regeln seien von den beiden Schiedsgerichten nicht eingehalten worden, daher seien deren Urteile auch "ohne Rechtswirkung", so Jacobi. Zudem habe der Vorstand um Löhmann nicht ordnungsgemäß zu der Mitgliederversammlung eingeladen, bei der dessen Wahlliste aufgestellt wurde. Demnach gebe es nur eine zulässige Liste, nämlich die von Minich.
Entscheidung soll am 17. März fallen
Wahlbereichsleiterin Carola Janssen plädierte dafür, dass die Wahlbehörde die zwei Listen an dieser Stelle gar nicht vertieft prüfen müsse, weil schon die Doppelaufstellung an sich unzulässig sei. Demnach müsse im Falle von zwei Listen nur geprüft werden, ob beide derselben Partei zuzurechnen seien. Beide Listen seien aus ihrer Sicht klar der AfD zuzuordnen, so Janssen. Daher müsse hier nicht vertieft geprüft werden. "Dann ist es eine parteiinterne Problematik, die auch parteiintern zu klären ist", so Janssen.
Der Wahlausschuss kam aber zu einem anderen Schluss: Die Mitglieder beauftragten die Wahlleiterin damit, bis zum 17. März die Mängel beider AfD-Listen genauer zu prüfen. Es sei wichtig, vorsorglich beide AfD-Listen genauer zu prüfen, falls Gerichte eine der beiden Listen für unzulässig erklären sollten, sagte Ausschuss-Mitglied Wilko Zicht (Grüne). Der Wahlausschuss sollte sich zudem "nicht unnötig angreifbar machen", so Zicht.
Auch Ausschussmitglied Thomas vom Bruch (CDU) plädierte für die Prüfung beider Listen: "Wir müssen darauf vorbereitet sein, dass es am Tag der Bürgerschaftswahl nur einen AfD-Wahlvorschlag gibt." Es sei derzeit zwar unwahrscheinlich, aber möglich, dass eine Liste noch zurückgezogen werde.
Der Wahlbereichsausschuss kam an diesem Donnerstag zunächst nur zusammen, um die Sachlage zu klären. Am Freitag kommender Woche wollen die Mitglieder erneut tagen und dann über die Zulassung der beiden AfD-Wahlvorschläge entscheiden.