Die zwei für die Bremer AfD eingereichten Wahlvorschläge sollen jetzt beide daraufhin geprüft werden, ob sie zur Bürgerschaftswahl im Mai zugelassen werden können. Die Wahlbehörde soll die Mängel bei der Aufstellung der beiden Kandidatenlisten bis Freitag, 17. März überprüfen. Das ist das Ergebnis einer Sondersitzung des Wahlbereichsausschusses am Donnerstag.
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