Für den Ausbau der erneuerbaren Energien will der Bund die Installation von Balkonkraftwerken erleichtern. Dazu gehört auch eine rechtliche Klarstellung über die Mitsprache von Vermietern oder Mitbesitzern in einer Eigentümergemeinschaft, die sich an Solarmodulen an der Fassade stören und heute noch dagegen stimmen dürfen. Eine Gesetzesnovelle will die Balkonkraftwerke darum zum Beispiel mit Umbauten für die Barrierefreiheit gleichstellen. Dagegen können Vermieter und Miteigentümer nicht stimmen.
Eine gute Lösung, aber warum nur Balkonsolaranlagen? Zahlreiche Dächer könnten für Fotovoltaikanlagen genutzt werden, wenn nicht erst alle Eigentümer zustimmen müssen, sondern einer sagt „Ich mach das“ und dann zum Wohle der eigenen Stromrechnung und des Klimas investieren darf. Eventuell entsteht sogar ein Wettbewerb, wer als erster das Dach für sich beansprucht. Dann kann man sich über das Wie streiten, nicht aber über das Ob