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Forderung der Bremer CDU Illegaler Müll: Stadtreinigung soll Strafzettel verteilen

Mit Müllermittlern versucht die Bremer Stadtreinigung seit Jahren, die Verursacher von illegalem Unrat zur Rechenschaft zu ziehen. Die CDU fordert mehr Kompetenzen, um Bußgelder effizienter einzutreiben.
27.12.2023, 21:23 Uhr
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Illegaler Müll: Stadtreinigung soll Strafzettel verteilen
Von Björn Struß
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In besonders betroffenen Stadtteilen wie Gröpelingen oder der Bahnhofsvorstadt kommt es immer wieder zu ekelerregenden Anblicken: Essensreste, Plastik und sonstiger Unrat liegen am Straßenrand, im Sommer kommt häufig beißender Gestank hinzu. Dieses Problem bekämpft die Bremer Stadtreinigung (DBS) mit sechs sogenannten Müllermittlern, die tagtäglich in der Stadt unterwegs sind. Die Zahl der Müllhaufen geht zwar leicht zurück, es sind aber noch Tausende pro Jahr. Deshalb fordert die CDU-Bürgerschaftsfraktion, die Stadtreinigung mit mehr Kompetenzen auszustatten. Die gesammelten Informationen sollen nicht mehr zur Bearbeitung an die Umweltbehörde gehen, die Stadtreinigung soll die Bußgelder selbst eintreiben.

Wie entwickelt sich das Müllproblem?

Der Stadtreinigung liegen für das laufende Jahr bis einschließlich November rund 6000 Meldungen über illegalen Müll vor. Sie erfasst Ablagerungen ab einer Menge von 100 Litern. Für das Einsammeln und Entsorgen hat die Stadtreinigung bis einschließlich November rund 830.000 Euro gezahlt. „Wir stellen fest, dass die Anzahl der illegalen Ablagerungen in den vergangenen Jahren leicht rückläufig ist“, erläutert DBS-Sprecherin Antje von Horn. Im vergangenen Jahr waren es etwa 7000 illegale Müllhaufen, die mit Kosten in Höhe von rund einer Million Euro zu Buche schlugen. Systematisch erfasst wird diese Zahl seit 2018. Wie einer Senatsantwort auf eine Kleine Anfrage der CDU zu entnehmen ist, war im Jahr 2019 mit fast 9000 Ablagerungen der bisher höchste Wert zu verzeichnen.

Wie arbeiten die Müllermittler aktuell?

Laut DBS-Sprecherin von Horn beschränkt sich die Aufgabe der Ermittler aktuell darauf, die Verursacher der Müllhaufen zu identifizieren. Dafür suchen die Mitarbeiter nach Adressen im Müll, befragen Anwohner oder observieren beliebte Orte der Müllsünder. „Die Einleitung des Bußgeld-Verfahrens liegt dann bei der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft“, erläutert von Horn.

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Welche neuen Kompetenzen fordert die CDU?

Wenn es nach den Christdemokraten geht, soll die Stadtreinigung Verwarn- und Bußgelder künftig selbst eintreiben. „Die Mülldetektive wissen aktuell nicht, was aus den eingeleiteten Verfahren am Ende wird“, betont der umweltpolitische Sprecher Hartmut Bodeit. „Wenn sie zum Beispiel sehen, wie ein Autoreifen abgelegt wird, können sie aktuell nur ermahnen“, schildert der CDU-Politiker. Er verspricht sich auch zusätzliche Einnahmen für die Stadtreinigung. „In Hamburg funktioniert dies bereits sehr erfolgreich“, argumentiert Bodeit. Die Bürgerschaft diskutiert nach seinen Angaben voraussichtlich im Januar über seinen Antrag.

Was hält die Stadtreinigung davon?

„Eine Verwarngeld-Verhängung macht vor allem beim Wegwerfen von Zigarettenkippen oder sonstigem Streumüll wie To-go-Verpackungen Sinn“, sagt DBS-Sprecherin von Horn. Die Verursacher von größeren Haufen erwische man in der Regel nicht „in flagranti“. Wie CDU-Politiker Bodeit sieht auch von Horn einen Motivationseffekt. Allerdings könne es problematisch sein, wenn die Kollegen ständig Bargeld mit sich herumtragen. Eine Kompetenzerweiterung für den Außendienst wird laut von Horn bereits geprüft.

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Auch bei der Abwicklung der Ordnungswidrigkeiten sieht von Horn Vorteile, wenn dies die Stadtreinigung selbst übernimmt: „Durch den Schnittstellenabbau würde eine Straffung der Prozesse erfolgen, für Bürger gäbe es einen eindeutigen Ansprechpartner und es gäbe eine effiziente Rückkopplung zu den ermittelnden Mitarbeitern.“

Wie hoch sind die Verwarn- und Bußgelder?

Im vergangenen Jahr haben Innen- und Umweltressort den Bußgeldkatalog verschärft. Ein achtlos weggeschnippter Zigarettenstummel oder ein ausgespucktes Kaugummi kosten 50 Euro, zuvor waren es 20. Aktuell können nur Polizei und Ordnungsamt ein solches Verwarngeld aussprechen. Das illegale Abladen von einem Kubikmeter Sperrmüll kann zum Beispiel bis zu 2500 Euro kosten.

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