Die AfD ist in Bremen nicht zur Bürgerschaftswahl am 14. Mai zugelassen. Das gab am Freitag der Wahlausschuss nach einstimmiger Abstimmung gegen die beiden Wahlvorschläge bekannt. Das Gremium begründete dies damit, dass eine Entscheidung für eine der beiden Vorschläge der AfD einen Eingriff in die Parteienfreiheit darstellen würde, die eine umfassende Organisationsfreiheit, also auch die Freiheit darüber, wie Posten innerhalb der Partei zu besetzen seien, enthält. Nach Paragraf 7, Absatz 2, des Bremischen Wahlgesetzes kann eine Partei oder Wählervereinigung in jedem Wahlbereich nur einen Wahlvorschlag einreichen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. In Bremerhaven hat die AfD nur einen Vorschlag eingereicht und wurde zur Wahl zugelassen.
Die Bremer AfD ist seit Längerem zerstritten und teilt sich in zwei konkurrierende Lager. Es gibt zwei Landesvorstände, die jeweils für sich beanspruchen, der einzige rechtmäßige Vorstand zu sein: Einerseits der sogenannte Rumpfvorstand um Sergej Minich, unterstützt durch den Rechtsanwalt und AfD-Bundestagsabgeordneten Fabian Jacobi. Und andererseits ein sogenannter Notvorstand um Heinrich Löhmann und Frank Magnitz. Beide Vorstände hatten konkurrierende Wahllisten eingereicht. Sie werfen ihrer Konkurrenz vor, nicht legitim im Amt zu sein. „Es ist nicht zu heilen, dass der Vorstand um Herrn Minich kein Vorstand ist“, hatte Löhmann vorige Woche im Ausschuss gesagt. Die Wahlliste des zweiten Lagers sei zu bewerten wie der Vorschlag "einer Stammtischgruppe". „Es gibt keine zwei Listen, wir sind der einzige legitimierte Vorstand“, so Löhmann. Aus seiner Sicht ist die Vorstandswahl, bei der Minich zum Landesvize bestimmt wurde, nicht rechtmäßig. Dies hätten auch ein Landes- und ein Bundesschiedsgericht der AfD bestätigt.
Die Liste von Löhmann und Magnitz wiederum ist aus Sicht von Jacobi nicht einmal der AfD zuzuordnen: Rechtsstaatliche Regeln seien von den beiden Schiedsgerichten nicht eingehalten worden, daher seien deren Urteile auch "ohne Rechtswirkung", so Jacobi. Zudem habe der Vorstand um Löhmann nicht ordnungsgemäß zu der Mitgliederversammlung eingeladen, bei der dessen Wahlliste aufgestellt wurde. Demnach gebe es nur eine zulässige Liste, nämlich die von Minich.
Bundes-AfD forderte Rückzug von Gruppe um Löhmann und Magnitz

Sergej Minich.
Im Streit zwischen den konkurrierenden Lagern innerhalb der Bremer AfD hatte der Bundesvorstand der Partei im Februar die Gruppe um Löhmann und Magnitz ultimativ aufgefordert, ihren Listenvorschlag zurückzuziehen – jedoch folgenlos. Damals bekannte sich die Bundesspitze klar zum Bremer Rumpfvorstand. Dem Notvorstand wurde per Beschluss untersagt, die Bezeichnung AfD weiter zu verwenden.
In einer vom WESER-KURIER beauftragten Wahl-Umfrage des Instituts Infratest dimap hatten Anfang März sieben Prozent der Befragten angegeben, die AfD in die Bürgerschaft wählen zu wollen. Bei der Bürgerschaftswahl 2019 hatte die Bremer AfD 6,1 Prozent der Stimmen und damit fünf Bürgerschaftsmandate erhalten. Nur zwei Monate nach der Konstituierung des Parlaments war die AfD-Bürgerschaftsfraktion zerbrochen, nachdem Frank Magnitz, Mark Runge und Uwe Felgenträger aus der Fraktion austraten und sich zur „AfD-Gruppe“ zusammenschlossen. Eine Zusammenarbeit mit Fraktionschef Thomas Jürgewitz sei nicht mehr möglich gewesen, erklärte Magnitz damals.
Als Grund für den Austritt nannte Magnitz das persönliche Zerwürfnis mit Jürgewitz. Zugleich erhob er schwere Vorwürfe gegen den Fraktionschef. Der habe innerhalb der Fraktion keine Einigkeit hergestellt, sondern ohne Not einen internen Krieg eröffnet und außerdem seine Aufgaben als Fraktionsvorsitzender nicht erfüllt, etwa bei der Rekrutierung von geeignetem Personal oder bei der Anmietung von Räumen für die Fraktion. Diese „inhaltliche Lähmung“ gelte es zu überwinden, daher die Entscheidung des Trios, aus der Fraktion auszuscheiden.
Auch vor der Bundestagswahl 2021 gab es Streit um AfD-Liste
Auch vor der Bundestagswahl 2021 hatte es Streit um die Zulassung Bremer AfD-Kandidaten gegeben. Die Bremer AfD war vom Landeswahlausschuss wegen eines Formfehlers zunächst nicht zur Bundestagswahl zugelassen worden – das hätte bedeutet, dass die AfD nur mit ihren Wahlkreisbewerbern, nicht aber mit ihrer Landesliste auf dem Wahlzettel gestanden hätte. Die AfD konnte bei der Anmeldung nicht die laut Wahlgesetz notwendigen eidesstattlichen Versicherungen über die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften vorlegen, weil die bei der Wahlaufstellungsversammlung bestimmte Schriftführerin Silke Jünemann ihre Unterschrift verweigert hatte. Sie hatte dies mit Fehlern unter anderem bei der ordnungsgemäßen Einladung der Parteimitglieder begründet. Der Bundeswahlausschuss hatte schließlich jedoch einer Beschwerde der Partei stattgegeben und sie zur Wahl zugelassen.