Die Zivilkammer des Landgerichts hat am Mittwoch (29. November) die Klage des AfD-Landesverbands gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Frank Magnitz auf Zahlung von Mandatsträgerabgaben abgewiesen. Dieses Urteil war so bereits erwartet worden, da der Richter bereits in einer Vorabwürdigung erklärt hatte, dass er die Mandatsträgerabgabe für verfassungswidrig hält. Diese Auffassung leitet er aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1975 ab.
In der Sache geht es um die Diäten, die Frank Magnitz als Bundestagsabgeordneter der AfD für Bremen von 2017 bis 2021 erhalten hat. Einen Teil davon hätte er als sogenannten Mandatsträgerbeitrag an den Landesverband zahlen sollen, über dessen Landesliste er seinerzeit in den Bundestag eingezogen war. Ein auch bei anderen Parteien durchaus übliches Verfahren. Bei der AfD beträgt der zu entrichtende Beitrag acht Prozent der monatlichen Diäten des jeweiligen Abgeordneten. Magnitz habe den Beitrag für den Zeitraum vom 1. Juli 2018 bis 30. Oktober 2021 nicht gezahlt, sagt der Bremer Landesverband. Und forderte rund 26.000 Euro von dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten.