Kommt es doch noch zu einem Volksentscheid über den Hochwasserschutz am Neustädter Weserufer? Der Staatsgerichtshof berät über diese Frage, nachdem der Senat im Dezember 2022 einen Antrag der Bürgerinitiative (BI) "Platanen am Deich" auf Zulassung eines Volksbegehrens (als Vorstufe zum Volksentscheid) für unzulässig erklärt hatte. Die BI wollte ursprünglich erreichen, dass über ihr Konzept für einen Hochwasserschutz mit Erhalt der 136 Platanen auf der Deichkrone parallel zur Bürgerschaftswahl am 14. Mai abgestimmt wird. Aus diesem Votum wurde nichts, nachdem der Senat seine rechtlichen Bedenken geltend gemacht hatte.
Aufgegeben hat die Bürgerinitiative freilich nicht. Sie strebt nun einen Volksentscheid parallel zur Europawahl im Juni 2024 an – sofern der Staatsgerichtshof grünes Licht gibt. Allerdings zieht sich das juristische Verfahren nun auch schon über ein halbes Jahr hin, und es droht die Bürgerinitiative finanziell zu überfordern. Hintergrund: Die Umweltbehörde hat bereits mehrfach inhaltliche Eingaben an das Gericht gemacht, und die BI wurde dann jeweils aufgefordert, dazu Stellung zu nehmen. Die fachanwaltliche Vertretung vor dem Staatsgerichtshof ist indes nicht billig. Gut 13.000 Euro haben die Platanenschützer um ihren Vorsitzenden Gunnar Christiansen in den Prozess gesteckt.
"Unsere Mittel sind erschöpft", sagt Christiansen. Die BI werde nicht mehr lange in der Lage sein, auf die immer neuen Schriftsätze der Behörde an das Gericht zu reagieren. "Es gibt keine Waffengleichheit mehr", beklagt Christiansen. "Denn während die Behörde die Gerichtskosten locker aus dem Steuersäckel begleicht, ist es für unsere BI absehbar unmöglich, diese Kosten zu tragen." Zudem verzögere sich das Verfahren immer mehr, sodass die Zeit auch für einen Volksentscheid parallel zur Europawahl knapp werde. Denn selbst wenn der Staatsgerichtshof den Weg für ein Plebiszit frei macht, müsste zuvor noch die Bürgerschaft über das Volksbegehren beraten. Anschließend hätte die Wahlbehörde einen Volksentscheid organisatorisch vorzubereiten. Auch das kostet Zeit.
Unterdessen hat die Umweltbehörde einen Bericht der "Bild"-Zeitung bestätigt, wonach acht der 136 Platanen am Neustädter Weserufer von der Fällung ausgenommen werden sollen – sofern sich die Behörde mit ihrem Konzept für einen terrassenartigen Umbau der Deichanlage letztendlich durchsetzt. Die Bäume befinden sich im Deichabschnitt zwischen Braut- und Rolandstraße. "Die Möglichkeit ergibt sich aus dem konkreten Standort dieser Bäume: Die acht Platanen stehen nicht unmittelbar auf der gefährdeten, steil geneigten Böschung, sondern sind zur Straße hin eingerückt", erläutert Behördensprecherin Ramona Schlee. Dass dieser kleine Teil des vorhandenen Baumbestandes erhalten werden kann, habe schon eine Machbarkeitsstudie im Jahr 2020 gezeigt.
Im Zuge der Neugestaltung der Hochwasserschutzanlagen sollen laut Umweltbehörde etwa 180 neue Bäume verschiedener Arten entlang der Stadtstrecke gepflanzt werden. "Die Auswahl der insekten- und vogelfreundlichen Bäume berücksichtigt deren Widerstandsfähigkeit gegen Folgen des Klimawandels und den Grundgedanken der Erhöhung der Biodiversität", so Schlee.