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Parkausweise, E-Rezept und Co. Was sich für Bremer Verbraucher zum Jahreswechsel ändert

Neues Jahr, neuer Monat, neue Regeln: Im Januar gibt es für viele Bürgerinnen und Bürger mehr Geld aufs Konto. Die zusätzlichen Euros könnten durch weitere Neuerungen aber schnell wieder aufgefressen werden.
31.12.2023, 09:30 Uhr
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Von dpa/ba
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Teile des Heizungsgesetzes treten in Kraft, eine neue Pfandpflicht kommt und der Mindestlohn steigt. Im Januar ändert sich einiges für Verbraucherinnen und Verbraucher – ein Überblick.

Bremens neuer Mietspiegel gilt

Um eine faire Miete zu vereinbaren, können sich Vermieter und Mieter in der Stadt Bremen ab dem 1. Januar erstmals an einem qualifizierten Mietspiegel orientieren. Seit dem 29. Dezember ist auf www.bremer-mietspiegel.de ein Online-Rechner nutzbar, der über die ortsübliche Miete informiert. Zudem steht von diesem Tag an eine Broschüre zum Download bereit, mit der auch eine selbstständige Berechnung möglich ist.

Anwohnerparken wird in Bremen teurer

Für das Bewohnerparken verlangt das Amt für Straßen und Verkehr (ASV) von Autofahrern in Bremen im neuen Jahr deutlich mehr Geld. Statt der bisherigen 30 Euro kostet ein Ausweis ab Januar 75 Euro pro Jahr. In Bremerhaven bleibt das Preisniveau von 13,50 Euro in der nördlichen Innenstadt und von 27 Euro in der südlichen Innenstadt.

Fahrpreise im Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (VBN) steigen

Die Ticketpreise im VBN steigen um durchschnittlich 4,7 Prozent. Ein Einzelticket im Tarifgebiet 1 Bremen, das regulär bislang 2,85 Euro gekostet hat, steigt somit zum Jahresbeginn auf 3 Euro. Das Viererticket wird demnächst statt 10,40 Euro 11,20 Euro kosten. Auch das Monatsticket für Erwachsene erhöht sich im Tarifgebiet 1 von 67,80 Euro auf 72,50 Euro. Betroffen sind dadurch auch die Preise für Straßenbahnen und Busse der BSAG in Bremen. 

Einige Tickets, darunter das TIM-Ticket für Schüler, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende (inklusive Jobticket für Auszubildende), das VBN-Semesterticket bis zum Wintersemester 2024/2025 und das Stadtticket Bremen, sind von dieser Preisanpassung unberührt und bleiben preisstabil.

SWB erhöht Preise für Gas, Trinkwasser und Strom

Der Bremer Energieversorger passt seine Preise nach eigenen Angaben wegen der gestiegenen Beschaffungskosten der vergangenen Monate an. Nach einer Senkung zur Jahresmitte ziehen die Gaspreise wieder an: Im Spartarif steigt der Verbrauchspreis pro Kilowattstunde (kWh) von 9,63 auf 10,92 Cent an – eine Erhöhung um 13,4 Prozent. Der monatliche Grundpreis bleibt stabil. Für einen Haushalt mit einer durchschnittlichen Verbrauchsmenge von 18.000 kWh im Jahr steigen die monatlichen Kosten dadurch um etwa 19 Euro.

Bürgergeld steigt

Die mehr als fünf Millionen Bürgergeld-Empfänger sollen ab Januar 2024 im Schnitt rund zwölf Prozent mehr Geld bekommen. Für Alleinstehende bedeutet das ein Plus von 61 auf 563 Euro im Monat. Erwachsene, die mit einem Partner zusammenleben, bekommen 506 Euro. Für Kinder liegen die Sätze je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro.

Kinderzuschlag steigt

Familien mit geringem Einkommen können mehr Unterstützung vom Staat erhalten. Der Höchstbetrag des Kinderzuschlags steigt von 250 Euro auf bis zu 292 Euro pro Monat und Kind.

Höherer Mindestlohn

Der Mindestlohn steigt von 12 auf 12,41 Euro pro Stunde.

Höhere Minijob-Grenze

Im Zuge der Mindestlohnerhöhung wird auch die Obergrenze für sogenannte Minijobs angehoben. Diese erhöht sich ab Januar von 520 auf 538 Euro im Monat.

Azubilohn

Die Mindestvergütung für Azubis im ersten Lehrjahr steigt um 4,7 Prozent auf 649 Euro im Monat. Davon betroffen sind Ausbildungen, die ab dem 1. Januar beginnen. Ausnahmen per Tarifvertrag sind möglich.

Heizungen bei Neubauten

Die ersten Regelungen des Heizungsgesetzes greifen: Ab Januar dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur Heizungen eingebaut werden, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren. Das dürfte in vielen Fällen eine Wärmepumpe sein.

CO2-Preis

Der CO2-Preis steigt zum 1. Januar auf 45 Euro je Tonne, was das Tanken sowie das Heizen mit Öl oder Gas verteuert.

Energiepreisbremsen

Die Strom- und Gaspreisbremsen fallen zum 1. Januar weg. Allerdings spielen sie wegen gesunkener Marktpreise für die meisten Energieverbraucher keine Rolle mehr.

E-Auto-Förderung

Den sogenannten Umweltbonus zur Unterstützung beim Kauf eines Elektroautos fällt weg. Anträge konnten bis einschließlich 17. Dezember gestellt werden.

E-Rezept

Vertragsärzte sind ab Januar verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel E-Rezepte auszustellen. Zur Einlösung haben Versicherte drei Optionen: per App, Papierausdruck oder mit ihrer Krankenkassenkarte.

Höhere Steuer bei Restaurantbesuchen

In der Gastronomie gilt vom 1. Januar an wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent statt vorübergehend 7 Prozent. Essengehen könnte also teurer werden.

Pfand auf Milch in Plastikflaschen

Auch für Milch oder Milchmischgetränke greift zum 1. Januar eine Pfandpflicht, wenn sie in Plastikflaschen verkauft werden.

GDL-Streiks

Mit großer Wahrscheinlichkeit müssen Bahnkunden nach den Weihnachtsferien mit längeren Streiks der Lokführergewerkschaft GDL rechnen. Diese sind laut GDL ab 8. Januar möglich.

Pflegegeld steigt

Das Pflegegeld in der häuslichen Pflege wird um fünf Prozent erhöht - je nach Pflegestufe sind das monatlich 16 bis 45 Euro monatlich mehr. Auch in der ambulanten Pflege werden die Sachleistungsbeträge um fünf Prozent erhöht. Wer Angehörige pflegt, hat nun jährlich Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person.

Pflegekasse erhöht Zuschläge

Auch für Pflegebedürftige in Heimen gibt es Entlastungen: Die Pflegekasse erhöht die prozentualen Zuschläge für Menschen in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Je nach Aufenthaltsdauer im Pflegeheim liegt die Erhöhung zwischen fünf und zehn Prozent.

Höhere Sozialabgaben für Gutverdiener

Gutverdiener sollen höhere Sozialabgaben zahlen. In der gesetzlichen Renten- und der Arbeitslosenversicherung sollen Beiträge bis zu einem Betrag von im Westen 7550 Euro pro Monat und von im Osten 7450 Euro fällig werden. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll auf 5175 Euro pro Monat steigen.

Altersgrenze bei Rente steigt

Die reguläre Altersgrenze für den Renteneintritt steigt auf 66 Jahre. Das gilt für Rentenversicherte, die 1958 geboren wurden. Für später Geborene erhöht sich das Renteneintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten, das heißt, sie müssen länger arbeiten oder Abschläge in Kauf nehmen, falls sie früher in Rente gehen wollen.

Ende für den Kinderreisepass

Kinderreisepässe können von Januar 2024 an nicht mehr beantragt werden. Das Dokument, das es bislang für Kinder unter zwölf Jahren gibt, soll durch einen elektronischen Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer und der Nutzungsmöglichkeit für weltweite Reisen ersetzt werden.

Lieferkettengesetz

Das Lieferkettengesetz zur Einhaltung von Menschenrechten bei Zulieferern greift für weitere Unternehmen: Betroffen sind ab 2024 auch Firmen, die mindestens 1000 Arbeitnehmer im Inland haben. Bisher lag die Grenze bei 3000.

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