Bremen Stadtteile Osterholz Verden Diepholz Delmenhorst Wesermarsch Oldenburg Rotenburg Cuxhaven Bremerhaven Niedersachsen

Bremer Schnellrestaurant Hähnchen-Imbiss stört Anwohner

Offenbar sind einige Anwohner rund um den Sielwall nicht einverstanden damit, dass dort vor drei Monaten das Schnellrestaurant "City Chicken" eröffnet hat. Mit einer Bürgerinitiative wollen sie sich wehren.
27.10.2023, 08:05 Uhr
Jetzt kommentieren!
Zur Merkliste
Hähnchen-Imbiss stört Anwohner
Von Sigrid Schuer

Seit das Schnellrestaurant City Chicken vor rund einem Vierteljahr am Sielwall seine Türen geöffnet hat, liegen bei manchen Anwohnern zunehmend die Nerven blank. Sie haben sich zu einer Bürgerinitiative zusammengeschlossen. Grund: die Lärmbelästigung durch eine "dröhnende" Abluftanlage und der Geruch von verbranntem Hühnerfett. "Unsere gesamten Bemühungen, hier mithilfe der Bremischen Behörden zu einer Lösung dieses Problems zu kommen, sind bislang gescheitert. Nach über drei Monaten der erfolglosen Bitten, Beschwerden und Anzeigen sind wir mit unserer Geduld am Ende", sagen die Mitglieder der Bürgerinitiative.

Weshalb liegen die Nerven blank?

Jörg Hutter, Sprecher der Bürgerinitiative, sagt, eine entsprechende Beschwerde an die Adresse des Betreibers in Berlin sei bis heute unbeantwortet geblieben. Das Büro von Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt (Die Linke) habe sich auf entsprechende Mails hin für nicht zuständig erklärt. Das Ressort und die Polizei hätten auf das Ordnungsamt und die Gewerbemeldestelle verwiesen. "Wir bekamen allerdings auch von der Gewerbemeldestelle keine Antwort", so Hutter.

Wie agieren Ordnungs- und Bauaufsichtsamt?

Ende Juli teilte das Bauordnungsamt mit, dass es bei einem Pächterwechsel in der Gastronomie nicht generell erforderlich sei, eine bauseitige Prüfung vorzunehmen. Am 20. Juli erfolgte eine erste Messung der Abluftanlage durch die Gewerbeaufsicht. Wegen Krankheit und Urlaub gab es erst mal keine weiteren Aktivitäten. Ende August kam es zu einem zweiten Messtermin. Im Anschluss hinterließen die Mitarbeiter der Gewerbeaufsicht ein Schreiben im Restaurant. Darin soll die Behörde den Betreiber aufgefordert haben, die Anlage innerhalb der nächsten zwei Monate so weit zu drosseln, dass die vorgeschriebenen Höchstwerte eingehalten werden. Das Gewerbeaufsichtsamt habe Ende September zum dritten Mal gemessen, mit dem Ergebnis, dass die Lüftung zu laut sei. Nach telefonischer Rückfrage hieß es, dass ein Anhörungsschreiben der Gewerbeaufsicht an den Betreiber in Arbeit sei, mit einer erneuten Fristsetzung von vier Wochen.

Was sagt das Gesundheitsressort dazu?

Letzteres bestätigt eine Sprecherin von Gesundheits- und Verbraucherschutz-Senatorin Claudia Bernhard (Die Linke). Mittlerweile sei gegen den Betreiber ein Verwaltungsverfahren eröffnet worden. Gleichzeitig sei ihm mitgeteilt worden, dass bei einem weiteren Verstoß gegen die Lärmschutzmaßnahmen ein Zwangsgeld verhängt werden würde. "Aktuell läuft noch die Frist, in der sich der Betreiber zu den geforderten Maßnahmen äußern kann", sagt die Sprecherin. Sie weist aber auch darauf hin, dass es sich bei der fraglichen Lüftungsanlage gemäß dem Bremer Lärmschutzgesetz um eine nicht-genehmigungspflichtige Anlage handele. Die drei Messungen des Gewerbeaufsichtsamtes hätten gezeigt, dass die zulässigen Werte zwar in der Nacht, nicht aber am Tage überschritten wurden. Bereits nach der ersten Messung sei mit dem Betreiber vereinbart worden, dass die Lüftungsanlage ab 22 Uhr mit einer Auslastung von 45 Prozent der Kapazität betrieben werden darf.

Was sagt der Betreiber?

Ramtin Abdolmajid, Betreiber des City Chicken, gibt sich gelassen: Bereits seit zwei Monaten werde diese Vorgabe des Gewerbeaufsichtsamtes eingehalten. Der Motor der Anlage sei isoliert worden, sagt er. Damit habe sich die Sache erledigt.

Lesen Sie auch

Wie fällt das Fazit der Bürgerinitiative aus?

"Es ist unverantwortlich, hier nicht dem Verdacht nachzugehen, dass diese Anlage von keinem Fachbetrieb errichtet worden ist", sagt Hutter. "Wir haben den Eindruck, dass es hier überhaupt keine Zusammenarbeit, Koordination oder wechselseitige Information unter den verschiedenen Behörden zu geben scheint."

Was sagt das Gesundheitsressort?

Eine Abnahmeprüfung sei weder in arbeitsschutz- noch in aus immissionsschutzrechtlichen Regelungen festgeschrieben, betont die Ressort-Sprecherin. Die Verantwortung zur Prüfung und Wartung liege ausschließlich beim Betreiber. So gelte hinsichtlich des Arbeitsschutzes, dass der Arbeitgeber die Funktionsfähigkeit der Anlage regelmäßig überprüfen muss. Dies beziehe sich aber auf die Luftab- und -zufuhr, den Brandschutz sowie hygienische Aspekte. Lärmaspekte spielten eine nachgelagerte Rolle bei den Funktionsprüfungen. 

Zur Startseite
Mehr zum Thema

Das könnte Sie auch interessieren

Rätsel

Jetzt kostenlos spielen!
Lesermeinungen (bitte beachten Sie unsere Community-Regeln)