Rücksichtslose E-Scooter-Fahrer werden in den Bremer Parkanlagen zunehmend zum Problem. Anfangs habe man die Situation noch beobachtet, sagt Tim Großmann, Direktor des Bürgerparks. Doch inzwischen ist Großmann mit seiner Geduld am Ende, er pocht auf die Einhaltung der Parkordnung, die grundsätzlich keine Kraftfahrzeuge in der Anlage erlaubt. "E-Scooter im Bürgerpark tolerieren wir nicht", sagt er. Ähnliche Erfahrungen macht man im Rhododendron-Park. Dessen Direktor Hartwig Schepker beklagt eine "bewusste oder unbewusste Rücksichtslosigkeit" von E-Scooter-Fahrern, die "mit einem Affenzahn" im Park unterwegs seien und dadurch Fußgänger gefährdeten.
Im Bürgerpark hat Großmann schon alkoholisierte Rollerfahrer im Rudel beobachtet, mitunter mehrere auf einem Fahrzeug. "Teilweise fahren die im Slalom durch die Fußgänger", sagt er. Spreche man die Rollerfahrer auf ihr Fehlverhalten an, ernte man allenfalls ein freundliches Winken. Sein Kollege Schepker berichtet von "frechen Antworten und halben Beschimpfungen". Was ihm zu denken gibt: "Es besteht eine absolute Ignoranz gegenüber unseren Regeln." Genauso wie im Bürgerpark führt auch die Parkordnung des Rhododendron-Parks auf, welche Fortbewegungsmittel in der Anlage nicht gestattet sind – dazu zählen explizit auch Roller mit Hilfsmotor.
Bislang hat es nach Kenntnis der Parkleiter weder im Bürgerpark noch im Rhododendron-Park einen schwerwiegenden Unfall mit E-Scooter-Beteiligung gegeben. Doch bei wachsendem Roller-Aufkommen und gleichbleibender Rücksichtslosigkeit gibt es nach Ansicht von Großmann keine Gewähr dafür, dass es so bleibt. Was passieren könnte, wenn ein Rollerfahrer mit einem Fußgänger kollidiert, will er sich lieber nicht ausmalen. Hinzu komme die starke Belästigung der Parkbesucher durch E-Scooter. Darauf weist auch Schepker hin: "Dass man andere durch die Raserei beeinträchtigt, interessiert nicht." Auf viele ältere Leute oder Besuchergruppen werde keine Rücksicht genommen, stellt Michael Koppel fest, der Vorsitzende des Vereins der Freunde des Rhododendronparks.
Großmann und Schepker sehen die Verleiher in der Pflicht, ihre technischen Möglichkeiten auszuschöpfen – die E-Scooter sollen automatisch zum Stillstand kommen, sobald sie die Parkanlagen erreichen. "Es wäre natürlich das Optimalste, wenn die Durchfahrt durch festgelegte Bereiche nicht möglich wäre", sagt Schepker. Dass das technisch nicht machbar sein soll, hält er für nur schwer nachvollziehbar. Bei einem Golfcart sei eine Fahrtunterbrechung durch die Eingabe bestimmter Koordinaten auch zu gewährleisten. Großmann wünscht sich ebenfalls einen automatischen Stopp in Parkanlagen. "Die deutschen Parkleiter wären sehr begeistert, wenn man den E-Scootern einfach den Saft abdrehen könnte."
Selbst bei gutem Willen ist damit laut E-Scooter-Verleiher Bolt aber vorerst nicht zu rechnen. "Das Fahren in Parkanlagen können wir leider technisch nicht unterbinden, da die dafür benötigte Technologie in Deutschland derzeit nicht genehmigt ist", sagt Regionalmanager Balthasar Scheder. Dabei handele es sich um Geofencing zur Drosselung der Geschwindigkeit. Dem Eindruck der Parkleiter, wonach vermehrt E-Scooter in den Anlagen unterwegs seien, teilt Scheder nicht. "Wir können bis dato kein erhöhtes Aufkommen von Fahrzeugen in Parkverbotszonen und Parks feststellen."
Doch zumindest abgestellte Roller dürfte es in den Parkanlagen nicht geben. Denn die beiden aktuellen Anbieter Lime und Bolt müssen laut Lizenz dafür sorgen, dass E-Scooter-Fahrten nicht in Parkverbotszonen und Grünanlagen beendet werden können – wobei sämtliche Grünanlagen als Parkverbotszonen definiert sind. Um diese Vorgabe sicherzustellen, seien organisatorische und technische Maßnahmen zu ergreifen, heißt es in der Sondernutzungserlaubnis. Und dann noch mal explizit: "Außerdem ist das Abstellen der Fahrzeuge in allen Grünanlagen unzulässig, soweit dies nicht ausdrücklich durch die jeweiligen Verantwortlichen zugelassen ist."
Im zentrumsfernen Rhododendron-Park sind abgestellte Roller Schepker zufolge eine Ausnahmeerscheinung. Anders im Bürgerpark. "Wir haben sogar schon Roller aus den Wasserflächen gefischt", sagt Großmann. Die Erklärung von Bolt-Manager Scheder: Wenn die Batterien einen Schwellenwert unterschreiten, könne es "leider passieren", dass Roller nicht rechtzeitig aus Parkverbotszonen entfernt werden. In solchen Fällen würden die Fahrzeuge schnellstmöglich eingesammelt oder umgestellt. Doch das seien Einzelfälle, denn Nutzer würden per Handy über einen niedrigen Batteriestand informiert.
Unterdessen kündigt die Innenbehörde an, sie werde in der ersten Hälfte der kommenden Woche bekannt geben, welche Anbieter die beiden Lizenzen erhalten. Wie berichtet, hatte das Verwaltungsgericht auf Antrag der unterlegenen Verleiher Voi und Tier die Behörde verpflichtet, die Lizenzvergabe bis zum 30. Juni zu wiederholen. Am 1. Mai hatten die Anbieter Lime und Bolt den Zuschlag für das Verleihgeschäft bis 2025 erhalten.