Die Staatsanwaltschaft hat seit 2020 in 1806 Fällen Ermittlungsverfahren wegen Betruges eingeleitet, in denen das Jobcenter Bremen der Geschädigte war. Diese Zahl veröffentlichte der Senat jetzt auf Anfrage der FDP. Gegenstand der Untersuchungen war in den meisten Fällen der Verdacht, dass zu Unrecht Sozialleistungen bezogen wurden.
Nach Jahren aufgeschlüsselt waren es 599 Ermittlungsverfahren im Jahr 2020, im Jahr darauf 716 Ermittlungsverfahren sowie im laufenden Jahr bis Mitte Oktober 491. Laut Staatsanwaltschaft handelt es sich dabei jeweils um Einzelfälle, Verfahren des organisierten Sozialhilfebetruges habe es im Zeitraum zwischen 2020 und Herbst 2022 nicht gegeben.
Weitere Straftaten
Über die genannten Fälle hinaus wurde das Jobcenter Bremen laut Staatsanwaltschaft in dieser Zeit in 53 Ermittlungsverfahren geschädigt. Dabei ging es unter anderem um Straftatbestände wie Diebstahl, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Beleidigung oder Bedrohung, zweimal auch um Körperverletzung sowie einmal um räuberische Erpressung.
In den insgesamt 1859 Ermittlungsverfahren mit dem Jobcenter als Geschädigtem wurde 53 mal Anklage erhoben sowie in 533 Verfahren ein Strafbefehl beantragt. Dies führte bislang zu fünf Freiheits- und 476 Geldstrafen. 488 Verfahren wurden wegen Geringfügigkeit eingestellt, weitere 50, weil eine Straftat nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden konnte. Von der weiteren Verfolgung abgesehen wurde in 180 Verfahren nach Zahlung einer Geldauflage und in 184 Verfahren im Hinblick auf andere, schwerwiegendere Verurteilungen.