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Klage gegen Werder Bremen Sportstiftung legt Beschwerde ein

Eigentlich sollte im Verfahren gegen Werder Bremen an diesem Freitag ein Urteil gesprochen werden. Doch weil die Sportstiftung Beschwerde eingelegt hat, ist die Entscheidung vertagt worden. Die Hintergründe.
17.12.2022, 17:48 Uhr
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Sportstiftung legt Beschwerde ein
Von Frank Büter

Das Verfahren zwischen der Sportstiftung Bremen und dem SV Werder Bremen findet in diesem Jahr kein Ende mehr. Nachdem der erste Termin zur Verkündung einer Entscheidung am Monatsbeginn vonseiten des Landgerichts  krankheitsbedingt verschoben werden musste, wurde nun auch der für diesen Freitag anberaumte Nachholtermin abgesagt. Grund dafür ist eine Beschwerde, die die Sportstiftung Bremen als Klägerin eingelegt hat.

Die Sportstiftung hatte im Oktober den Antrag gestellt, das Zivilverfahren auszusetzen, bis ein parallel laufendes Strafverfahren gegen Werder-Präsident Hubertus Hess-Grunewald und Philipp Mehrtens aus Werders Leichtathletikabteilung abgeschlossen ist. Diesen Antrag hatte das Gremium um die Vorsitzende Richterin Annika Hogenkamp abgelehnt. Gegen eben diesen Beschluss hat die Sportstiftung nun kurzfristig Beschwerde eingelegt. Die Akte dieses Zivilprozesses geht damit also zunächst einmal zum Oberlandesgericht, das als nächsthöhere Instanz darüber zu befinden hat, ob die Beschwerde berechtigt ist.

Eine solche Beschwerde hatte die Sportstiftung als Rechtsmittel auch schon eingelegt, als das besagte Strafverfahren wegen fehlenden Tatverdachts eingestellt werden sollte. Jetzt befasst sich die Generalstaatsanwaltschaft damit. "Eine Entscheidung in der Sache ist bisher noch nicht ergangen", teilte Staatsanwalt Florian Maaß auf Anfrage des WESER-KURIER mit. "Die hier vorzunehmende Prüfung des Sachverhaltes dauert an."

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Der Konflikt zwischen Sportstiftung und Werder schwelt bereits seit Ende 2018. Zu dem Zeitpunkt war bekannt geworden, dass Fördergelder, die der SV Werder für seine Athleten bei der Sportstiftung beantragt hatte, nicht – wie von der Sportstiftung in ihren Statuten festgelegt – komplett an die Sportler ausbezahlt worden sind. 22 Anträge waren es insgesamt im Zeitraum von 2014 bis zur ersten Jahreshälfte 2018. In diesen 22 Fällen sind von der Sportstiftung insgesamt etwa 13.000 Euro an Werder Bremen gezahlt worden. 40 Prozent dieser Summe wurden indes einbehalten und unter anderem für Trainerkosten aufgewendet. Das sei gängige Praxis und mit dem Abteilungsvorstand abgestimmt gewesen, erklärte der zur Verhandlung im Oktober als Zeuge geladene Philipp Mehrtens, der als stellvertretender Abteilungsleiter die jeweiligen Förderungen beantragt hatte. "Ein Trainingslager kann schließlich nicht ohne Trainer stattfinden", betonte Mehrtens.

Die Sportstiftung sah das indes anders – und reichte deshalb die Klage ein. "Wir sprechen hier über den Tatbestand der Untreue", sagte Lars Figura, Vorstandsmitglied der Sportstiftung und von Beruf Jurist, im Rahmen der Verhandlung. Werder habe den Eindruck erweckt, "dass die Verwendung verschleiert werden sollte", sagte Johannes Künzle, Rechtsanwalt der Sportstiftung, die überdies gegen Werders Präsident Hess-Grunewald und Philipp Mehrtens Strafanzeige wegen arglistiger Täuschung erstattet hatte.

Für den bei Werder im Bereich Marketing und Öffentlichkeitsarbeit zuständigen Mehrtens ein harter Vorwurf: "Es war zu keinem Zeitpunkt meine Absicht, irgendjemanden zu täuschen", sagte er. Vielmehr habe er die Verwendung der Gelder immer offen kommuniziert. Werders Anwalt Joachim Asendorf wies die Vorwürfe deshalb auch in aller Deutlichkeit zurück: "Werder Bremen hat sich nicht bereichert. Es liegt keine arglistige Täuschung vor." Diese Einschätzung teilte auch die Vorsitzende Richterin Annika Hogenkamp, die nach der Beweisaufnahme zusammenfassend sagte: "Es wurde gewurschtelt, aber nicht getäuscht."

Zwischenzeitlich hat Werder übrigens 5.885 Euro an die Stiftung zurückgezahlt, die Summe entspricht exakt dem Anteil, der die zu fördernden Leichtathleten des Klubs nicht erreicht hat. Die Stiftung wiederum pocht darauf, dass Werder die komplette Summe zurückzahlt. "Das sind Spendengelder, die wir zweckgebunden ausgeschüttet haben", erklärte der Vorsitzende Peter Gagelmann. Damit könne man nicht dealen. Eine Entscheidung in dieser Angelegenheit wird es nun frühestens Mitte Februar geben.

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