Vor dem Amtsgericht werden sich bald zwei Parteien gegenüberstehen, die sich für die Förderung des Bremer Sports einsetzen. Doch genau darüber kommt es jetzt zu einer juristischen Auseinandersetzung. Die Sportstiftung Bremen hat eine Zivilklage gegen den SV Werder Bremen eingereicht. Inhaltlich geht es dabei um Fördergelder, die der Bundesligaverein für einzelne Leichtathleten beantragt und erhalten, aber nach Ansicht der Sportförderung nicht korrekt an die Sportler weitergegeben hatte. „Wir lassen die Vorgänge gerichtlich klären, weil wir eine andere Auffassung als der SV Werder haben“, erklärt der Vorstand der Sportstiftung, bestehend aus dem ehemaligen Fußball-Bundesliga-Schiedsrichter Peter Gagelmann, Anke Precht und Lars Figura.
Seit vielen Jahren wird über die Stiftung Geld bei Sponsoren eingesammelt, um talentierte Nachwuchssportler in Bremen zu unterstützen. Für die Förderung gibt es spezielle Kriterien. Die Sportstiftung ist der Meinung, dass der SV Werder diese Kriterien nicht korrekt eingehalten hat und deshalb die Fördersumme komplett zurückzahlen muss. Der Verein sieht das anders, wie Präsident Hubertus Hess-Grunewald dem WESER-KURIER erklärte. Die Gesamtsumme liegt bei rund 13.000 Euro.
Das Prozedere für die Beantragung der Fördermittel ist relativ einfach. Auf dem Formular müssen die Sportvereine ihre Athleten benennen und die Gründe für die finanzielle Unterstützung angeben. Das lief viele Jahre reibungslos, denn in der Leichtathletik-Abteilung gibt es bei Werder viele Talente, auch Sportstiftung-Vorstand Figura gehörte als Sprinter einst dazu.
Von 2014 bis zur ersten Jahreshälfte 2018 bekam Werder von der Sportstiftung insgesamt rund 13.000 Euro. Das Geld, so glaubten Figura, Gagelmann und Precht, sei dann in kompletter Höhe an die Athleten und Athletinnen geflossen. In den meisten Fällen hat es sich dabei um eine Bezuschussung für Trainingslager in Europa oder auch Südafrika gehandelt.
60 Prozent der Fördermittel wurden an die Sportler ausgezahlt
Erst als sich ein Werder-Athlet per Mail an die Sportstiftung wandte und erklärte, dass die Fördersummen nicht komplett an die Sportler gezahlt würden, wurde der Vorstand aktiv. Das war Ende 2018, es folgte ein erstes Gespräch mit Werder-Präsident Hess-Grunewald. Dabei kam heraus, dass etwa 60 Prozent der genehmigten Fördermittel direkt an die Sportler und Sportlerinnen ausgezahlt wurden. „Der Restbetrag wurde für die indirekten Aufwendungen der Athleten wie zum Beispiel Reise- und Hotelkosten der begleitenden Trainer im Rahmen der Maßnahmen verwendet“, erklärt der Werder-Präsident.
Der Grund: Da das Geld in den allermeisten Fällen zur Finanzierung eines Trainingslagers beantragt worden sei, habe es Sinn gemacht, dass auch der Trainer mit ins Trainingslager reist. Um das zu ermöglichen, sind 40 Prozent der finanziellen Unterstützung an den jeweiligen Übungsleiter geflossen. Werder habe, so Hubertus Hess-Grunewald, der Sportstiftung später alle Zahlungen durch Überweisungskopien belegen können. „Kein Werder-Mitarbeiter hat sich persönlich bereichert, das geht aus den Schriftstücken zweifelsfrei hervor“, sagt er.
Nach Aussage der Sportstiftung geht es nicht nur um die angeblich gestückelte Weiterleitung der Fördergelder an die Sportler. Diese seien, so der Vorstand, durch Täuschung erschlichen worden und daher vom SV Werder zurückzuzahlen. Hess-Grunewald gibt allerdings zu bedenken, dass die Kriterien an einigen Stellen nicht eindeutig seien. Bei der Durchsicht der Förderanträge war deutlich geworden, dass bei Werder Abteilungsleiter Gelder bei der Sportstiftung beantragt hatten, obwohl sie dazu nicht befugt waren. Ein Fehler, den der Verein korrigiert hat.
Athleten als förderungswürdig befunden
Dass es jetzt zu einer Klage der Sportstiftung gegen den SV Werder gekommen ist, ist die Folge diverser Gespräche in den vergangenen eineinhalb Jahren. Werder hat die Summe, die als indirekte Kosten aufgewendet wurde, der Sportstiftung zurückgezahlt. Die übrigen 7115 Euro, die komplett an die Sportler und Sportlerinnen weitergeleitet wurden, will der Verein aber nicht erstatten. Denn die Sportstiftung, so die Argumentation, habe diese Athleten als förderungswürdig befunden. Deshalb sei es nicht gerechtfertigt, dieses Geld von Werder und damit den Sportlern zurückzufordern.
Die Sportstiftung sieht das anders und besteht auf die komplette Rückzahlung. „Wir können in dieser Angelegenheit keine Zugeständnisse machen. Ein Kompromiss scheidet aus, da es sich um Spendengelder handelt, die wir verwalten“, sagt der Vorstand. Man wolle auch nicht den Eindruck erwecken, es habe mit Werder Bremen eine Art Deal gegeben. Den Vorschlag Werders, statt der vollen Summe nur einen Anteil zu zahlen, hat die Sportstiftung daher abgelehnt. Jetzt muss das Gericht entscheiden.