Das Landgericht Bremen hat die Entscheidung im Zivilprozess gegen Werder Bremen erneut vertagt. Weil das zuständige Oberlandesgericht (OLG) noch eine Beschwerde prüfen muss, die die Sportstiftung Bremen als Klägerin eingereicht hat, kann das Verfahren Sportstiftung gegen Werder Bremen nicht wie geplant beendet werden. Nachdem die Verkündung der Entscheidung zuvor bereits zweimal verschoben werden musste, hat die Vorsitzende Richterin Annika Hogenkamp nun auch den für diesen Freitag anberaumten Nachholtermin abgesagt. "Ich kann erst eine Entscheidung treffen, wenn mir die Akte wieder vorliegt", sagt Richterin Hogenkamp. Neuer Termin ist Freitag, 17. März um 9.15 Uhr.
Die Sportstiftung hatte im Oktober vergangenen Jahres den Antrag gestellt, das Zivilverfahren auszusetzen, bis ein in dieser Angelegenheit parallel laufendes Strafverfahren gegen Werder-Präsident Hubertus Hess-Grunewald und Philipp Mehrtens aus Werders Leichtathletikabteilung abgeschlossen ist. Dieser Antrag wurde seinerzeit vom Landgericht abgelehnt. Und eben dagegen hatte die Sportstiftung kurzfristig Beschwerde eingelegt. Die Akte des Zivilprozesses liegt seither also beim Oberlandesgericht, das als nächsthöhere Instanz darüber zu entscheiden hat, ob die Beschwerde berechtigt ist.
Eine Beschwerde hatte die Sportstiftung als Rechtsmittel auch schon eingelegt, als das besagte Strafverfahren gegen Hess-Grunewald und Mehrtens wegen fehlenden Tatverdachts eingestellt werden sollte. In der Folge hat sich die Generalstaatsanwaltschaft damit befasst – und die Beschwerde inzwischen als unbegründet zurückgewiesen. "Nach Prüfung des Sachverhalts war die Bewertung der Staatsanwaltschaft nicht zu beanstanden", teilt Staatsanwalt Florian Maaß auf Anfrage des WESER-KURIER mit. Demnach sei den Beschuldigten Hess-Grunewald und Mehrtens im Zusammenhang mit der Beantragung von Fördermitteln ein betrügerisches Vorgehen beziehungsweise ein auf die Begehung einer Betrugstat gerichteter Vorsatz nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen, heißt es in der Erklärung der Pressestelle.
Die von der Sportstiftung erhobenen Vorwürfe der "Untreue" und der "arglistigen Täuschung" gegen Werders Präsident Hubertus Hess-Grunewald und Philipp Mehrtens sind damit aber noch nicht vom Tisch. Die Sportstiftung hat nämlich im Januar gegen den ablehnenden Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft fristgerecht Rechtsmittel eingelegt und beim Oberlandesgericht eine gerichtliche Entscheidung beantragt. "Die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft wird jetzt durch ein Gericht überprüft", erläutert Peter Lüttringhaus, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bremen.
Der Konflikt zwischen Sportstiftung und Werder schwelt nun schon seit mehr als vier Jahren. Ende 2018 war bekannt geworden, dass Fördergelder, die der SV Werder für seine Athleten bei der Sportstiftung beantragt hatte, nicht komplett an die Sportler ausbezahlt worden sind. 22 Anträge waren es insgesamt im Zeitraum von 2014 bis zur ersten Jahreshälfte 2018. In diesen 22 Fällen sind von der Sportstiftung insgesamt etwa 13.000 Euro an Werder Bremen gezahlt worden. Entgegen den Statuten der Sportstiftung behielt Werder indes 40 Prozent dieser Summe ein und wendete das Geld unter anderem für Trainerkosten auf. Das sei gängige Praxis und mit dem Abteilungsvorstand abgestimmt gewesen, erklärte der zur Verhandlung im Oktober als Zeuge geladene Philipp Mehrtens, der als stellvertretender Abteilungsleiter die jeweiligen Förderungen beantragt hatte.
Die Sportstiftung sah das anders – und reichte deshalb die Klage ein. "Wir sprechen hier über den Tatbestand der Untreue", sagte Lars Figura, Vorstandsmitglied der Sportstiftung und von Beruf Jurist, im Rahmen der Verhandlung. Werder habe den Eindruck erweckt, "dass die Verwendung verschleiert werden sollte", sagte Johannes Künzle, Rechtsanwalt der Sportstiftung, die nicht nur zivilrechtliche Schritte eingeleitet, sondern überdies die besagte Strafanzeige wegen "arglistiger Täuschung" erstattet hatte. Werders Anwalt Joachim Asendorf hatte diese Vorwürfe in aller Deutlichkeit zurückgewiesen: "Werder Bremen hat sich nicht bereichert", sagte Asendorf. "Es liegt keine arglistige Täuschung vor."
Die Argumente in diesem Strafverfahren sind längst ausgetauscht. Zuständig ist in dieser Angelegenheit jetzt der 1. Strafsenat des OLG Bremen, der mit drei Berufsrichtern besetzt ist. "Die Entscheidung ergeht im Beschlusswege, das heißt, es findet keine mündliche Verhandlung statt", erklärt Richter Lüttringhaus. Zuvor aber werde die Generalstaatsanwaltschaft nun erneut um eine Stellungnahme gebeten. "Nach Eingang dieser Stellungnahme wird der Senat entscheiden können", so Lüttringhaus. Wann damit zu rechnen sei, könne er indes nicht sagen.
Im noch laufenden Zivilverfahren hat Werder zwischenzeitlich übrigens schon 5.885 Euro an die Stiftung zurückgezahlt. Die Summe entspricht dem Anteil, der die geförderten Leichtathleten des Klubs nicht erreicht hat. Die Stiftung wiederum pocht darauf, dass Werder die Fördergelder in kompletter Höhe zurückzahlt. "Das sind Spendengelder, die wir zweckgebunden ausgeschüttet haben", erklärt der Vorsitzende Peter Gagelmann. Damit könne man nicht dealen. Überdies wolle er die gerichtliche Auseinandersetzung nicht weiter kommentieren, betont Gagelmann. "Die weitere zivilrechtliche und strafrechtliche Aufarbeitung der Vorgänge liegen in Händen der Justiz."