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Konflikt um den Bremen-Marathon Behörden-Entscheidung gegen Utz Bertschy

Im Konflikt um die Ausrichtung des Bremen-Marathons gibt es eine behördliche Entscheidung: Der SWB-Marathon ist genehmigt worden, der Antrag des langjährigen Ausrichters Utz Bertschy wurde nicht genehmigt.
31.08.2021, 15:35 Uhr
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Behörden-Entscheidung gegen Utz Bertschy
Von Olaf Dorow

Im marathonlangen Streit um den Marathon ist eine Entscheidung gefallen. Das Amt für Straßen und Verkehr (ASV) beziehungsweise das Senatsressort für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau hat den Antrag des Veranstalters Bremer Leichtathletik-Verband (BLV) und dessen Ausrichter Davengo und Spospom genehmigt. Der BLV darf am 3. Oktober den "16. SWB-Marathon" veranstalten. Der Antrag für den "17. Bremer Marathon", auch für den 3. Oktober vorgesehen und gestellt von Utz Bertschy beziehungsweise seinem Marathon Club Bremen (MCB), wurde nicht genehmigt. Er sei, sagt Ressort-Sprecher Jens Tittmann, nicht genehmigungsfähig gewesen. Angeforderte zusätzliche Unterlagen seien, anders als beim Mitbewerber, auch zehn Tage nach der gesetzten Frist nicht eingereicht worden. 

Hat sich damit die Affäre mit dem sich immer weiter hochschaukelnden Konflikt zwischen BLV und MCB erledigt? Laut Utz Bertschy mitnichten. Zum einen hat sein Anwalt den Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV) angeschrieben und habe auch dessen Rechtsausschuss schon mündlich kontaktiert. Der Ausschuss prüfe nun sinngemäß zweierlei: zum Einen den Vorwurf, der Bremer Verband agiere gegen seine eigene Satzung und konkurriere mit dem MCB, statt ihn zu unterstützen. Zweitens wirft der MCB dem Verband vor, dass er laut Satzung gar nicht berechtigt sei, selbst als Veranstalter des Marathons aufzutreten. Der BLV sagt in Person von Matthias Reick, dass er das laut Satzung sehr wohl darf, im Interesse seiner Pflichten und Verantwortungen in gewisser Weise sogar muss.

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Zuletzt hatte Bertschy den Rechtsausschuss des BLV angerufen. Der wiederum hatte sich als befangen erklärt. Den Vorsitz hat Olaf Woggan, der als Bremer AOK-Vorstand zu jenen Sponsoren und Dienstleistern rund um die SWB gehört, die wegen dessen Geschäftsgebaren nicht mehr mit dem langjährigen Marathon-Ausrichter Utz Bertschy zusammenarbeiten wollen. Karin Hesse habe sich laut Reick ebenfalls für befangen erklärt, da sie Mitglied des MCB sei. Nicole Arkenau, drittes Mitglied im Bremer Rechtsausschuss, arbeite in einem Anwaltsbüro, das mit Bertschy-Fällen betraut sei. Angeblich gibt es mehrere Gläubigerverfahren.

Zur Entscheidung der Bremer Behörde für den 3. Oktober sagt Sprecher Jens Tittmann: "So eine Großveranstaltung wie der Marathon ist ein erheblicher Eingriff in das Verkehrsgeschehen." Es gehe um die Sicherheit und Verantwortung für die Läufer und Zuschauer. Da sei es sehr wichtig, dass für eine Genehmigung "sämtliche Nachweise vorliegen, damit die Veranstaltung mit der gebotenen Sicherheit und Professionalität durchgeführt werden kann". Die gesetzte Frist für die zu vervollständigen Anträge (20. August) sei weder willkürlich noch zu knapp gesetzt worden. Utz Bertschy sagt, er habe seinerseits Fragen an das Amt gestellt, zum Beispiel in Sachen Zuschauerkapazität, auf die er keine Antworten erhalten habe.

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Für die verschiedenen Strecken des Traditionsrennens (Marathon, Halbmarathon, zehn Kilometer) hatten sich bislang bei Bertschys "Bremer Marathon" rund 1400 Menschen angemeldet, beim "SWB-Marathon" rund die Hälfte. Utz Bertschy bekäftigt, es würde rückabgewickelt, falls er den Läufern am 3. Oktober keinen Lauf durch Bremen anbieten kann.

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