Den drei Angeschuldigten in der Affäre um die Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) werden 121 Straftaten zur Last gelegt. Das geht aus einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft von Donnerstag hervor. Einen Tag vorher war bekannt geworden, dass die Behörde nach fast zweijähriger Ermittlungsarbeit Anklage erhebt. Vor Gericht verantworten sollen sich demnach die ehemalige Bremer Bamf-Chefin Ulrike B. und zwei Rechtsanwälte. Ihnen werden in unterschiedlicher Gewichtung Taten insbesondere aus dem Bereich des Asyl- und Aufenthaltsgesetzes vorgeworfen, darüber hinaus aber auch Vorteilsannahme und -gewährung, Fälschung beweiserheblicher Daten, Urkundenfälschung und Verletzung des Dienstgeheimnisses.
Kriminelles System
Die Staatsanwaltschaft spricht von einem auf Dauer angelegten kriminellen System bei der Bearbeitung von Asylfolgeanträgen. Ausgewählte Asylbewerber sollten damit vor Abschiebung bewahrt werden. Ulrike B. und die beiden Anwälte aus Oldenburg und Hildesheim hätten sich über Gerichtsbeschlüsse und Entscheidungen anderer Bamf-Außenstellen hinweggesetzt. „In einer Vielzahl von Fällen sind von den angeschuldigten Rechtsanwälten Asylfolgeanträge gestellt worden, in denen sie unter anderem falsche Angaben zur Staatsangehörigkeit, dem jeweiligen Herkunftsland oder zu den sogenannten Wiederaufgreifensgründen gemacht haben“, so die Behörde. Allen Fällen sei insoweit gemein, dass die Asylbewerber mit ihrem Antrag entweder bereits abgelehnt wurden oder ihnen ungünstigerer Schutzstatus zuerkannt wurde.
Das Landgericht muss nun prüfen, ob die Anklage zugelassen wird. Den beiden Anwälte droht pro Tat eine Haftstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren. Ulrike B. könnte eine Geldstrafe bekommen, möglich ist aber auch Gefängnis bis zu fünf Jahren.