Im Blumenthaler Ortsteil Rekum steht ein kleiner, nach Einschätzung des Bauamts jedoch für das Ortsbild bedeutender Bereich unter Erhaltungsschutz, der im Bebauungsplan 963 festgelegt ist. Er umfasst vier Grundstücke mit reetgedeckten Häusern an den Adressen Hohenesch 1 und 2 sowie Rekumer Straße 73 und 75. Die Häuser wurden laut Bauamt "aufgrund ihrer Erscheinung" als ortsbildprägend eingestuft. Die Gebäude spiegeln demnach als Gruppe die früher ortstypische Bauweise wider, die sich aus der Geschichte Blumenthal ergibt.
Bis auf eine Ausnahme liegen jeweils große Vorgärten zwischen Straße und Häusern, sodass diese den ersten Eindruck prägen. Das Bauamt beschreibt die Gebäude in der Broschüre über Erhaltungssatzungen: "Die reetgedeckten Walmdächer betonen den ländlichen Eindruck der offenen Bebauung. Hierdurch entsteht ein spürbarer Bruch zu den umliegenden Wohnhäusern, die Stellung der Gebäude innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes wird deutlich. Auf der straßenzugewandten Gebäudeseite zieren symmetrisch Sprossenfenster und -türen die Gestalt der Häuser. In der oberen Etage lässt eine weitere Tür auf die ehemals landwirtschaftliche Nutzung der Gebäude schließen."
Ziel der Erhaltungssatzung ist die Sicherung der städtebaulichen Ordnung im Bereich der vorhandenen ortstypischen Bebauung. Festgesetzt sind die überbaubaren Flächen, die bestandsorientiert sein sollen. Stellplätze und Nebenanlagen sind auf den als nicht überbaubar definierten Flächen nicht erlaubt.