Die Wohnsiedlungen „Waldwinkel“ und „Birkenhof/Am Mammutbaum“ in St. Magnus sind seit 2023 durch eine sogenannte Erhaltungssatzung besonders geschützt. Mit diesem Instrument des Städtebaurechts können Städte und Gemeinden Siedlungen oder Straßenzüge, die eine wichtige städtebauliche, bau- oder stadtgeschichtliche Bedeutung haben, vor unerwünschten Veränderungen bewahren – unabhängig vom Denkmalschutz. In Bremen-Nord sind zahlreiche Straßenzüge und Gebäude durch Erhaltungssatzungen geschützt. In Vegesack gibt es davon bislang 16, in Burglesum sieben und in Blumenthal eine. Das Bauamt Bremen-Nord hat jetzt eine Broschüre erstellt, in der alle geschützten Siedlungen vorgestellt werden.
In Arealen, in denen eine Erhaltungssatzung gilt, müssen Immobilieneigentümer bestimmte Auflagen einhalten und alle Neubauten, Nutzungsänderungen und Abrisse auf ihren Grundstücken beantragen und genehmigen lassen, erläutert das Bauamt in dem jüngst erschienenen Heft, das sowohl in gedruckter Form als auch online erhältlich ist. Demnach kann eine Erhaltungssatzung auch dafür sorgen, dass sich Neubauten stärker in die Umgebung einfügen müssen, als das allein nach Paragraf 34 im Baugesetzbuch möglich wäre. Beispielsweise können die Bauhöhe, die Art der Dach- und Fassadengestaltung und Fensterformate vorgegeben werden, um den Charakter eines Quartiers zu bewahren.
Baustrukturen sollen erhalten bleiben
Die Stadt hat für Grundstücke innerhalb einer Erhaltungssatzung ein Vorkaufsrecht. Zudem können Immobilieneigentümer enteignet werden, wenn Bauten zu verfallen drohen, weil Eigentümer sie nicht instandhalten. Wie der Denkmalschutz haben Erhaltungssatzungen das Ziel, historische Baustrukturen zu erhalten. Sie unterscheiden sich allerdings, weil sie lediglich die äußerliche Charakteristik von Bauten schützen. Der Denkmalschutz greift weiter ein, denn er kann auch das Innere eines Gebäudes unter Schutz stellen.
In Vegesack stehen etwa 70 Gebäude unter Denkmalschutz, heißt es in der Broschüre des Bauamts. In vielen Bebauungsplänen seien Festsetzungen getroffen worden, die ebenfalls auf die Erhaltung dieser ortsbildprägenden Gebäude abzielen. Insgesamt werden 16 Bebauungspläne aufgezählt, die Erhaltungssatzungen enthalten. Dadurch sind zahlreiche Straßenzüge und einzelne Häuser in insgesamt 20 Straßen geschützt. Die jüngste Erhaltungssatzung steht im vorhabenbezogenen Bebauungsplan 111 und gilt für das Gebäude Gerhard-Rohlfs-Straße 48A, das ehemalige Hartmannstift.
Für Burglesum wurden in sechs Bebauungsplänen Festsetzungen getroffen, die auf die Erhaltung ortsbildprägender Gebäude abzielen. Unter anderem gilt für das Lesumer Zentrum rund um die Lesumer Kirche eine Erhaltungssatzung. Zuletzt wurde im Januar 2023 außerdem ein Ortsgesetz zum Schutz der Wohnsiedlungen Waldwinkel und Birkenhof/Am Mammutbaum in St. Magnus beschlossen.
Lediglich eine Erhaltungssatzung gibt es bisher im Stadtteil Blumenthal. Sie betrifft ein Areal in Rekum mit vier Grundstücken an den Straßen Hohenesch und Rekumer Straße.