Die Siedlung an der Straße Am Lindenberg in St. Magnus ist 1938 entstanden. Sie wurde einst für leitende Angestellte der Schiffswerft AG Weser gebaut. Ursprünglich sollten 14 Doppelhäuser entstehen. Gebaut wurden zehn und ein weiteres markantes Einzelhaus. Für die gilt seit 1998 eine Erhaltungssatzung, die im Bebauungsplan 365 festgelegt ist. Das Bauamt erläutert in der Broschüre: "Die Doppelhäuser sind alle vom gleichen Typ, zeichnen sich durch eine zweigeschossige Bauweise mit einer verputzen Außenfassade aus. Die tief abgeschleppten Walmdächer sind in dunklen Farben gehalten und bilden einen Kontrast zu den hell gestrichenen Außenwänden." Die Fenster haben einheitliche Fensterläden und die Türen eine Rundbogenform. Zu der Siedlung gehört auch eine Garagenanlage, die sich ebenfalls in die Bebauungsstruktur einfügt.
Die 1893 erbaute Villa „Waldwiese“, die zudem unter Denkmalschutz steht, ist ebenfalls Teil des Areals, für das die Erhaltungssatzung gilt. Als Ziele wurden die "Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes" und die "Lenkung der baulichen Entwicklung mit dem Ziel des Einfügens in die vorhandene Bebauung" festgelegt. Die Erhaltungssatzung macht Vorgaben zu den Fensterformaten (nur stehend) und verbietet den Bau von Nebenanlagen und Garagen auf den Flächen der Grundstücke, die als "nicht überbaubar" festgelegt sind.
Im Blumenthaler Ortsteil Rekum steht ein kleiner, nach Einschätzung des Bauamts jedoch für das Ortsbild bedeutender Bereich unter Erhaltungsschutz, der im Bebauungsplan 963 festgelegt ist. Er umfasst vier Grundstücke mit reetgedeckten Häusern an den Adressen Hohenesch 1 und 2 sowie Rekumer Straße 73 und 75. Die Häuser wurden laut Bauamt "aufgrund ihrer Erscheinung" als ortsbildprägend eingestuft. Die Gebäude spiegeln demnach als Gruppe die früher ortstypische Bauweise wider, die sich aus der Geschichte Blumenthal ergibt.
Bis auf eine Ausnahme liegen jeweils große Vorgärten zwischen Straße und Häusern, sodass diese den ersten Eindruck prägen. Das Bauamt beschreibt die Gebäude in der Broschüre über Erhaltungssatzungen: "Die reetgedeckten Walmdächer betonen den ländlichen Eindruck der offenen Bebauung. Hierdurch entsteht ein spürbarer Bruch zu den umliegenden Wohnhäusern, die Stellung der Gebäude innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes wird deutlich. Auf der straßenzugewandten Gebäudeseite zieren symmetrisch Sprossenfenster und -türen die Gestalt der Häuser. In der oberen Etage lässt eine weitere Tür auf die ehemals landwirtschaftliche Nutzung der Gebäude schließen."
Ziel der Erhaltungssatzung ist die Sicherung der städtebaulichen Ordnung im Bereich der vorhandenen ortstypischen Bebauung. Festgesetzt sind die überbaubaren Flächen, die bestandsorientiert sein sollen. Stellplätze und Nebenanlagen sind auf den als nicht überbaubar definierten Flächen nicht erlaubt.