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Erhaltungssatzung Vegesack: Das Pinökel prägt das Ortsbild

Das Haus Albrecht-Poppe-Straße 2 in Vegesack ist durch eine Erhaltungssatzung geschützt. Was das Besondere an dem Gebäude ist und welche Festlegungen gelten.
13.04.2024, 18:00 Uhr
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Vegesack: Das Pinökel prägt das Ortsbild
Von Julia Assmann

Das Pinökel ist in Vegesack schon lange eine Institution. Die Kneipe befindet sich im Haus Albrecht-Poppe-Straße 2, das durch eine Erhaltungssatzung im Bebauungsplan 1576 (Kirchheide West) geschützt ist. "Das Gebäude im Eckbereich Albrecht-Poppe-Straße/Georg-Gleistein-Straße repräsentiert die Vegesacker Bau- und Wohnkultur um 1900 und prägt dadurch das Ortsbild in diesem Bereich", heißt es in der Broschüre des Bauamts über Erhaltungssatzungen.

Ähnlich wie das Gebäude an der Ecke Kirchheide/Aumunder Heerweg zeige es in seiner Bausubstanz die Historie Vegesacks als Hafenstandort. "Das zweigeschossige Gebäude mit vierstöckigem, turmartigen Anbau zieren noch Ornamente an den Sprossenfenstern, ein typisches Gestaltungselement der damaligen Baukultur." In der Erhaltungssatzung gibt es Vorgaben zur überbaubaren Fläche, die als "bestandsscharf" definiert ist, zur Dach- und Fassadengestaltung bezüglich Form, Neigung und dem ortstypischen Einzelhauscharakter und zur Straßenrandbebauung. Baustoffimitationen sind verboten.

Für das Haus an der Ecke Kirchheide/Aumunder Heerweg besteht ebenfalls eine Erhaltungssatzung. Vor allem sein markanter Grundriss sei auffällig. Mit seinen drei Vollgeschossen, den Sprossenfenstern, der Rundbogentür und vielen Gauben im Dach setzte es sich von den benachbarten Gebäuden ab, begründet das Bauamt. Unter anderem ist die Erhaltung von Fensterrahmungen, Gesimsen, Fenster- und Türöffnungen festgelegt.

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