Bremen Stadtteile Osterholz Verden Diepholz Delmenhorst Wesermarsch Oldenburg Rotenburg Cuxhaven Bremerhaven Niedersachsen

Übergangswohnheim Am Rastplatz Dauerhaftes Wohnen genehmigt

Die Senatorin für Wohnungsbau und Stadtentwicklung hat im Streit um die Zukunft des Übergangswohnheims Am Rastplatz eine Entscheidung getroffen. Künftig darf das Gebäude dauerhaft bewohnt werden.
11.12.2021, 07:00 Uhr
Jetzt kommentieren!
Zur Merkliste
Von Julia Assmann

Lesum. Obwohl der Beirat Burglesum den Antrag auf eine Nachnutzung des Übergangswohnheims Am Rastplatz als dauerhaft genutztes Wohngebäude abgelehnt hat, wird dauerhaftes Wohnen in den Gebäude künftig genehmigt werden. Die untere Bauaufsichtsbehörde ist dem Votum des Beirats nicht gefolgt. Das Einigungsverfahren wurde nun mit einer Mitteilung der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität , Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Maike Schaefer (Grüne), beendet. Darin heißt es unter Verweis auf den zweiten Absatz des Artikels 67 der Landesverfassung ("Die vollziehende Gewalt liegt in den Händen des Senats und der nachgeordneten Vollzugsbehörden"), dass der Senatorin "die abschließende Entscheidung über bauaufsichtliche Verfahren" obliege.

Das Ressort von Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne) hatte darauf bestanden, das Haus ohne zeitliche Begrenzung für Menschen offen zu halten und als dauerhaftes Wohngebäude nutzen zu können. Zur Begründung der Entscheidung für eine dauerhafte Wohnnutzung wird unter anderem aufgeführt, dass die Grundstücksfläche nach Paragraf 34 des Baugesetzbuchs als sogenannte Innenbereichslage eingestuft wurde. Dies habe zur Folge, dass kein Rückbau und für die Sicherung des Weiterbetriebs auch keine kurzfristige Bauleitplanung erforderlich sei.

Lesen Sie auch

Zur Erinnerung: Mit der Umwidmung des Areals von einem sogenannten Außenbereich zu einem Innenbereich nach dem Baugesetzbuch hatte das Bauamt Bremen-Nord die Voraussetzung dafür geschaffen, eine unbefristete Nutzung des Gebäudes zu ermöglichen. Nur Innenbereiche sind grundsätzlich bebaubar, während Außenbereiche von Bebauungen freigehalten werden sollen. Das Übergangswohnheim konnte trotzdem gebaut werden, weil im November 2014 Sonderregelungen für den Bau von Flüchtlingsunterkünften im Baugesetzbuch geschaffen wurden. Da Beirat, Ortsamt und Anwohner erst im Nachhinein von der Umwidmung erfahren hatten, war die Vorgehensweise von Bauamt und Behörde auf massive Kritik gestoßen.

Anfang 2022 will der Beirat sich nun in einer Arbeitsgruppe an der Erstellung eines Nachnutzungskonzepts unter der Leitung des Sozialressorts und der Inneren Mission beteiligen. Die Innere Mission hat die Menschen im Übergangswohnheim bisher betreut und soll auch das geplante Quartiersmanagement vor Ort übernehmen.

Zur Startseite
Mehr zum Thema

Das könnte Sie auch interessieren

Rätsel

Jetzt kostenlos spielen!
Lesermeinungen (bitte beachten Sie unsere Community-Regeln)