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Entkerntes Gebäude Schrottimmobilie in Oslebshausen wird wieder bewohnt

Die Behörden sind entsetzt über den Zustand zweier Gebäude in Oslebshausen. Einige von deren Bewohnern sehen dies offenbar anders.
25.08.2022, 12:08 Uhr
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Schrottimmobilie in Oslebshausen wird wieder bewohnt
Von Ralf Michel

Über katastrophale Wohnverhältnisse in einem Haus in Oslebshausen berichtete Ende vergangener Woche die Innenbehörde. Die Brandgefahr für das Gebäude war so groß, dass die zehn Menschen, die darin wohnten, innerhalb weniger Stunden ausziehen mussten. Die Bewohner, die laut Innenressort der Drogen- beziehungsweise Alkoholiker-Szene angehören, erhielten von der Sozialbehörde ein Angebot für eine anderweitige Unterbringung. Nicht alle nahmen dieses Angebot an. Fünf von ihnen kehrten inzwischen in die Oslebshauser Heerstraße zurück. Nicht in das  inzwischen versiegelte Haus, sondern ins Nachbarhaus, das demselben Besitzer gehört. Das aber gilt nach einem Dachstuhlbrand im Januar 2021 eigentlich ebenfalls als unbewohnbar.

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"Wir können den Betroffenen nur ein Angebot machen. Was sie dann machen, darauf haben wir keinen Einfluss. Sie sind schließlich erwachsen und nicht entmündigt", sagt Bernd Schneider, Sprecher des Sozialressorts. Seine Behörde sei dafür zuständig, die Menschen vor Obdachlosigkeit zu bewahren. In diesem Fall bedeutete dies, die Unterbringung in einem Schlichthotel in Hemelingen. Wegen der Kurzfristigkeit der Maßnahme – sie erfolgte um 18.30 Uhr, bis 22.30 Uhr mussten alle Bewohner das Haus verlassen haben – sei allen Bewohnern der Schrottimmobilie pauschal das Angebot gemacht worden, in Hemelingen unterzukommen. Direkt und unbürokratisch, ohne die eigentlich üblichen Formalitäten.

Dieses Angebot hätten aber nicht alle angenommen. Einige seien überhaupt nicht nach Hemelingen gefahren, andere erst gegen Mitternacht bei dem Hotel angekommen, zu dieser Zeit dann aber an eine andere Notunterkunft für Obdachlose weitervermittelt worden. Tatsächlich habe ein Mitarbeiter der Zentralen Fachstelle Wohnen kurz darauf mehrere der Betroffenen im Nachbarhaus der Schrottimmobilie angetroffen. Er habe ihnen bei dieser Gelegenheit noch einmal einen Flyer über alternative Unterbringungsmöglichkeiten gegeben, erläutert Schneider. "Mehr können wir nicht machen, wir haben keine rechtliche Handhabe, sie daran zu hindern, dort zu übernachten."

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Die hätte die Innenbehörde, sollte sie zu dem Schluss kommen, dass in dem Gebäude ähnlich "unmenschliche Bedingungen" herrschten, wie in dem versiegelten Nachbarhaus. In diesem Fall würde auch dieses Haus nach dem Wohnungsaufsichtsgesetz als unbewohnbar erklärt.  Das Haus ist völlig entkernt. Dort gibt es weder Gas noch Strom, nur einen Wasseranschluss und eine Toilette im Erdgeschoss, sagt Rose Gerdts-Schiffler, Sprecherin des Innenressorts. Den fünf Rückkehrern würde dann erneut ein Angebot der Sozialbehörde für eine alternative Unterbringung gemacht. Abzuwarten sei jedoch, wie die Betroffenen darauf reagieren. 

Einsturzgefahr besteht laut Baubehörde nicht. Wegen des völlig mangelhaften Zustandes des Gebäudes wurde aber ein Prüfverfahren gegen den Eigentümer eingeleitet. Überprüft wird laut Gerdts-Schiffler zudem, wie es um zwei weitere Gebäude in Bremen bestellt ist, die ebenfalls dem Besitzer der beiden Oslebshauser Schrottimmobilien gehören. Dessen Sohn habe sich inzwischen gemeldet und angekündigt, dass gesperrte Haus in Oslebshausen "umfassend" instand setzen zu wollen.

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