Ein Häftling aus dem offenen Vollzug ist seit Samstag der erste Insasse in der neu eingerichteten Quarantänestation der Justizvollzugsanstalt (JVA) in Oslebshausen. Das ist das Ergebnis eines Reihentests von insgesamt 40 Mitarbeitern und 47 Gefangenen im offenen Vollzug auf eine Covid-19-Erkrankung. In der vorigen Woche waren zwei Berufsfreigänger sowie zwei Bedienstete dieser Abteilung positiv auf das Coronavirus getestet worden. Daraufhin hatte das Justizressort den Reihentest angeordnet. Bedienstete, die direkten Kontakt zu den Gefangenen und Kollegen hatten, hatten sich außerdem vorsorglich in häusliche Quarantäne begeben.
Der jetzt in die Quarantänestation des Gefängnisses verlegte Häftling ist laut Justizsprecher Matthias Koch ebenfalls nur vorsorglich dort. „Der Test hat bei diesem Fall keinen eindeutigen Befund geliefert, sodass eine Infektion aktuell nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.“ Den in einem anonymen Schreiben von Häftlingen oder Bediensteten behaupteten dritten positiven Coronabefund in der JVA gebe es daher nicht.
Die in dem gleichen Schreiben erhobenen Vorwürfe, dass es keine Trennung des offenen Vollzugs vom geschlossenen Bereich gebe, sind laut Koch ebenfalls „Quatsch“. Der betroffene Häftling sei unter Beachtung aller Schutz- und Hygienevorschriften vom Personal der offenen Abteilung in die Quarantäne gebracht worden.
„Dort bleibt er, so lange er gesundheitlich dort versorgt werden kann beziehungsweise ein eindeutiger negativer Befund in einem weiteren Test vorliegt.“ Den Vorwurf im Gefängnis herrschten „Corona-bedingte Ausnahmezustände“, wie es in dem Schreiben heißt, weist Koch zurück.