Das Mercedes-Werk in Sebaldsbrück soll sich für die Zukunft rüsten können: Die Stadt erstellt derzeit einen Bebauungsplan, der weitere Gebäude auf dem Gelände ermöglichen würde. Nötig sei das zum Beispiel für den Umstieg auf die Produktion von Elektroautos.
Platz ist schon seit Jahren ein Problem für das Werk. Es liegt eingeklemmt zwischen Osterholzer Friedhof, Schlossparkstraße und Ludwig-Roselius-Allee sowie der Sebaldsbrücker Heerstraße. Eine Expansion in eine der vier Richtungen ist nicht möglich.
Auch auf dem 91 Hektar großen Gelände selbst sind die Möglichkeiten mit dem derzeit gültigen Bebauungsplan ausgeschöpft. Mit dem neuen Bebauungsplan, den die Stadtplanung in einer Anwohnerversammlung vorstellte, würde es zusätzliche Möglichkeiten auf dem Areal geben.
Maßgeblich für die erlaubte Dichte einer Bebauung ist die sogenannte Grundflächenzahl. Diese gibt an, wie viel Fläche auf einem Grundstück maximal versiegelt werden darf. Diese soll nun mit dem neuen Bebauungsplan, der den 20 Jahre alten Vorläufer ersetzen soll, von 0,8 auf 0,9 erhöht werden. Das bedeutet, dass bis zu 90 Prozent der Fläche auf dem Gelände bebaut werden dürfen.
Was sich zunächst nicht nach einer naturfreundlichen Änderung anhört, soll, so war es den Worten von Stadtplaner Dennis Lakemann, zu entnehmen, tatsächlich Flächen schützen. "Mit dem neuen Bebauungsplan wäre es möglich, die ohnehin schon durch Parkplätze weitgehend versiegelten Flächen zu bebauen." Diese Änderung sorge dafür, dass an anderer Stelle Flächen nicht versiegelt werden müssten.
Weitere Halle möglich
Mit dem neuen Plan ist der Bau einer weiteren Halle in der nordwestlichen Ecke des Geländes theoretisch möglich. Sonja Rechtermann von der Fabrikplanung bei Mercedes erklärte auf Nachfrage, dass es dazu seitens des Unternehmens noch keine konkreten Pläne gebe. "Wir wollen die Flächen aber freihalten." Konkreter sind Ergänzungen an bestehenden Hallen. Diese sollen für die Umstellung auf Elektromobilität ausgebaut werden.
Wenn doch eine Halle kommen sollte, führte Lakemann weiter aus, dann würde diese unter den Gesichtspunkten des neuen Ortsbegrünungsgesetzes gebaut werden müssen. Dieses neue Gesetz schreibt vor, dass auch "hallenartige Gebäude" begrünt, beziehungsweise mit einer Solaranlage versehen werden müssen.
Auf Nachfrage erklärte Lakemann außerdem, dass eine etwaige Halle aus Lärmschutzgründen keine Tür- oder Fensteröffnungen zur Westseite aufweisen dürfe. "Und dort soll auch kein LKW-Verkehr möglich sein", ergänzte er.