Gute Nachrichten für alle Insassen der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bremen: Ab sofort sind Besuche von Familienangehörigen wieder erlaubt. Um ein Einschleppen des Virus zu verhindern, wurden die Besuchsräume durch die JVA-eigenen Werkstätten mit Plexiglas-Abtrennungen ausgestattet. Eine Einschränkung gibt es aber trotzdem – erlaubt ist immer nur der Besuch von einem Angehörigen plus einem Kind gleichzeitig. Um das Risiko eines Ausbruchs der Pandemie in der JVA Oslebshausen und in der Teilanstalt Bremerhaven zu senken und zugleich das Personal zu entlasten, hatte Justizsenatorin Claudia Schilling (SPD) im März eine Reihe von Maßnahmen beschlossen.
Dazu gehörten unter anderem vorzeitige Haftentlassungen, spätere Haftantritte, nicht zuletzt aber auch ein Besuchsverbot. Ab diesem Zeitpunkt waren lediglich Verteidigerbesuche möglich, Familienangehörige und Freunde mussten, abgesehen von begründeten Einzelfällen, draußen bleiben. Man wisse, dass gerade die Aussetzung der Besuchsregelungen für die Gefangenen und ihre Angehörigen alles andere als leicht sei, betonte seinerzeit Björn Tschöpe (SPD), Staatsrat der Justizbehörde. Angesichts der durch Corona hervorgerufenen Situation sei diese Maßnahme aber unumgänglich, um sowohl die Gefangenen als auch die JVA-Beschäftigten zu schützen.
Zunächst für zwei Monate bis Mitte Mai gültig, blieb diese Regelung letztlich drei Monate in Kraft. Jetzt aber können wieder Familienmitglieder zu Besuch kommen. An den während des Besuchsverbots eingeführten Regelungen hält die JVA aber fest, erklärt die Justizbehörde. So können die Insassen weiterhin nach Absprache mit den JVA-Beamten mit ihren Angehörigen skypen und dürfen sich, ebenfalls in Absprache mit den Beamten, Einfach-Handys direkt in den Haftabteilungen ausleihen, um kostenfrei mit ihren Angehörigen zu telefonieren.