Einer der Polizisten, der vor dem Hauptbahnhof für Sicherheit und Ordnung sorgen soll, hat Ärger mit seinen Vorgesetzten bekommen. Auslöser dafür war die neue Videoanlage zur Kontrolle des Bahnhofsvorplatzes. „Die Anlage wurde offensichtlich zur Überwachung der dort tätigen Kolleginnen und Kollegen genutzt“, kritisiert André Gudel, stellvertretender Landesvorsitzender der Deutsche Polizeigewerkschaft in Bremen.
Laut Gewerkschaft hatte Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) im Polizeipräsidium einer Gruppe „polizeiexternen Personen“ die neue Videoanlage präsentiert. In diesem Zusammenhang soll einer der Polizisten herangezoomt worden sein, der in einem Polizeifahrzeug vor dem Bahnhof saß und zu diesem Zeitpunkt – durch das Heranzoomen für alle gut sichtbar – sein Smartphone in der Hand hielt und darauf herumtippte. Kurze Zeit später sei der Kollege von einer Führungskraft kontaktiert worden, er solle dies künftig unterlassen, berichtet Gudel.
Für die Gewerkschaft ein Unding: Die neue Videoanlage diene dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie der Kollegen vor Übergriffen. „Sie darf aber keinesfalls als Arbeitsplatzüberwachung genutzt zu werden“, sagt Gudel. Eine derartige Nutzung der Anlage dürfte sich nicht im legalen Bereich bewegen, mutmaßt der Gewerkschafter. Und dies sollten sowohl der Innensenator als auch alle Bediener der Anlage wissen. „Wir verlangen eine ordentliche Aufklärung durch die Landesdatenschutzbeauftragtin und klare Vorgaben, dass diese Art der Überwachung in Zukunft zu unterbleiben hat.“
Arbeitsplatzüberwachung
Auch bei der Polizei selbst ist der Vorfall inzwischen ein Thema. Zwar wird seitens der Pressestelle betont, dass man mit der Videoüberwachung am Hauptbahnhof keineswegs Kollegen überwache und dies auch weiterhin nicht tun werde. Zugleich wird aber eingeräumt, dass es trotzdem „einen kritikwürdigen Fall“ gegeben habe, „in dem die Videoanlage nicht gemäß ihrer originären Bestimmung eingesetzt wurde“. Dieser Fall werde derzeit intern und auch mit der Landesdatenschutzbeauftragten nachbereitet.
Die Frage, ob ein derartiger Vorfall tatsächlich ein Eingreifen der Chefetage erforderlich mache, lässt die Polizei offen. Grundsätzlich sei die kurzfristige Nutzung des privaten Smartphones kein Grund, um den Vorgesetzten einzuschalten, heißt es seitens der Pressestelle. Der aktuelle Fall befinde sich aber noch in der Prüfung, sodass man derzeit keine Bewertung dazu abgeben könne.