Wie konkret müssen die Behörden gegen das Gehwegparken vorgehen? Mit dieser bereits vor Bremer Gerichten verhandelten Frage befasst sich in zwei Wochen in nächster Instanz das Bundesverwaltungsgericht (BVG). Das Urteil könnte auch außerhalb Bremens weitreichende Auswirkungen haben und Städte unter Zugzwang setzen. Mit Blick auf die Verhandlung in Leipzig wollen Kritiker des Gehwegparkens ein Zeichen setzen.
Bundesweit sollen in der kommenden Woche falsch geparkte Autos "verpackt, mit Ballons behängt oder auf andere Art und Weise sichtbar gemacht" werden, kündigt das "Bremer Bündnis Verkehrswende" an. In Bremen will das Bündnis am Montag, 27. Mai, ein aufgesetzt parkendes Auto "verschönern". Die Aktion soll um zehn Uhr in der Biebricher Straße in der Neustadt stattfinden.
Kläger hoffen auf klares Urteil
Dem Bündnis gehören die Bremer Vertretungen des BUND, des ADFC und des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) an. Auch die Vereine "Fuß e. V." und "Einfach Einsteigen" sind beteiligt. Sie wollen nach eigener Aussage darauf aufmerksam machen, wie viel öffentlichen Raum illegal geparkte Autos einnehmen. „Private Autos werden seit Jahren immer größer, während die Restbreite für Fuß- und Radwege schrumpft. Dieses illegale Abstellen von Autos behindert und gefährdet alle – insbesondere Kinder", sagt Sven Eckert. Der Geschäftsführer des ADFC kritisiert, dass Autofahrer den öffentlichen Raum "wie selbstverständlich" beanspruchten.
Die Nichtbeachtung der Straßenverkehrsordnung verschärfe die Konflikte, sagt Lisa Tschink, wissenschaftliche Mitarbeiterin beim BUND. Sie betont: „Es gibt kein Recht auf einen Parkplatz vor der eigenen Haustür, nicht einmal ein Recht auf einen Parkplatz im öffentlichen Raum." Sandra Conrad-Juhls vom VCD erhofft sich durch das BVG-Urteil ein "Ende der 'Durststrecke'" für alle, "die sich bisher auf viel zu engen Wegen ihren Weg durch Wohngebiete der Gründerzeit bahnen müssen." Zumindest werde das Urteil Auswirkungen auf weitere Klagen "mit Bezug auf die faire Flächenverteilung des deutschlandweiten Straßenraums haben".
Verhandelt wird eine Klage von fünf Anwohnern und Anwohnerinnen, die die Bremer Behörden verpflichten wollen, das Gehwegparken zu unterbinden. Dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen zufolge müssen die Behörden gegen die verbreitete Praxis vorgehen. Das Gericht räumte dabei aber einen recht großen Ermessensspielraum ein. Die Kläger erhoffen sich vom BVG nun ein Urteil, das die Stadt stärker in die Pflicht nimmt.