- Was macht das Gebiet so besonders?
- Was müssen Eigentümer künftig beachten?
- Welche Bedenken gibt es?
- Wann tritt die Satzung in Kraft?
1999 hat die Stadt Bremen damit begonnen, einzelne Quartiere in Schwachhausen zu definieren, an deren Erscheinungsbild sich möglichst nichts mehr verändern soll - weil sie optisch als besonders ansprechend gelten. Den Anfang machten seinerzeit die Häuser zwischen der Parkallee und der Hartwigstraße, für die seither eine sogenannte Erhaltungssatzung gilt. Eine solche steht nun für das mittlerweile siebte Quartier im Stadtteil an: zwischen der Georg-Gröning-, Wachmann-, Lürman- und Carl-Schurz-Straße.
Was macht das Gebiet so besonders?
In besagtem Quartier sind ab 1900 verschiedene Typen des Bremer Hauses für das Bürgertum entstanden. Dabei wurden oftmals ganze Straßenzüge von einem Architekten geplant. Ab den 1930er-Jahre wandelte sich der Trend im Quartier zusehends vom Reihenhaus zum freistehenden Haus, erklärte Marion Skerra jetzt in einer Anwohnerversammlung. Skerra ist im Bauressort zuständig für die Bauordnung Mitte und erläuterte den Zuhörern die Besonderheiten des Quartiers, die perspektivisch erhalten bleiben sollen. Prägend für das Gebiet seien vor allem zwei charakteristische Häusertypen. Da seien zum einen die Häuser mit Backsteinfassaden: zwei Vollgeschosse, zurückhaltend angelegte Dachgauben, eingeschossige Erker, helle Sprossenfenster, gärtnerisch gestaltete Vorgärten mit Hecken oder Stabzäunen. Die andere Hälfte der Bebauung bestehe aus Häusern mit Putzfassade. Deren besondere Merkmale sind Skerra zufolge unter anderem Hochparterre-Geschosse mit betonten Eingangsbereichen, teilweise geschmückten Giebel und sogenannte Zwerchhäuser sowie Fassaden mit bauzeittypischen Schmuckelementen - und wiederum die besagten schmucken Vorgärten.

In besagtem Quartier sind ab 1900 verschiedene Typen des Bremer Hauses für das Bürgertum entstanden. Dabei wurden oftmals ganze Straßenzüge von einem Architekten geplant.
Was müssen Eigentümer künftig beachten?
Ziel der Satzung ist es, die städtebaulichen Eigenarten des Gebietes zu erhalten – relevant sind dabei alle Merkmale, von denen ortsbildprägende und gestalterische Wirkung ausgehen, erklärte Skerra. Für die Hauseigentümer in dem Bereich bedeute das, dass künftig alle geplanten baulichen Veränderungen an Immobilien zunächst von der Baubehörde genehmigt werden müssen. Dazu zählten sämtliche bauliche Anlagen, „von denen eine ortsbildprägende und gestalterische Wirkung ausgeht und die einen wesentlichen Beitrag zum äußerlichen Erscheinungsbild des Gebietes leisten“. Es müsse aber niemand befürchten, in irgendeiner Weise aktiv werden zu müssen, sobald die Satzung in Kraft trete. „Alles, was jetzt da ist, hat Bestandsschutz“, betonte sie.
Welche Bedenken gibt es?
Sorgen äußerten die Hauseigentümer vor allem hinsichtlich der Kompatibilität von Erhaltungssatzung und Energiewende. Eine Anwohnerin erkundigte sich nach den Perspektiven für Balkonkraftwerke, eine andere nach Photovoltaikanlagen (PV) auf dem Dach, und auch die Frage „wohin mit der Wärmepumpe?“ stand im Raum. All diese Anliegen müssten im Einzelfall geprüft werden, erklärte Skerras Kollegin Janna Keveloh. Generell biete der rückwärtige Bereich eines Hauses bei Erhaltungssatzungen aber deutlich mehr Spielraum als die Vorderseite. Im Vergleich zur Wärmepumpe sei eine unauffällige Installation von PV-Anlagen allerdings in der Regel einfacher, da die Dachflächen von der Straße aus häufig nicht zu sehen seien, erklärte sie. Wärmepumpen so zu installieren, dass sie das Gesamtbild nicht stören, sei deutlicher schwieriger, sagte Skerra. Grundsätzlich gehe es darum, die Vorgärten frei zu halten, andererseits gebe es aber auch das klare Bekenntnis zur Energiewende. „Wir haben hier auf jeden Fall einen Zielkonflikt“, sagte sie. Für Wärmepumpen riet sie daher, zunächst den rückseitigen Bereich eines Hauses zu prüfen als auch Alternativen wie Erdwärme in Betracht zu ziehen.
Wann tritt die Satzung in Kraft?
Ein konkretes Datum für den Eintritt der Erhaltungssatzung wurde auf der Anwohnerversammlung nicht genannt. Der Beirat, der die Einführung befürwortet und seinerzeit angeregt hatte, wurde im vergangenen Dezember im Rahmen einer Ausschusssitzung informiert, berichtete Skerra. Nach der Anwohnerversammlung werde sich im nächsten Schritt die zuständige Deputation mit der Angelegenheit befassen, bevor die Satzung schließlich der Bürgerschaft zur finalen Beschlussfassung vorgelegt werde.