- Wer ist wo zuständig?
- Wie ist die Situation in der Vahr?
- Was ist der Grund für die hohe Fällrate?
- Wo werden Bäume gefällt?
- Wie steht es um Nachpflanzungen?
- Wann dürfen Bäume gefällt werden?
Mit dem Herbst beginnen in Bremen die alljährlichen Fällarbeiten an Straßen- und Parkbäumen. Pilzbefall, Schäden oder Sicherheitsbedenken sind unter anderem Ursache dafür, dass der Umweltbetrieb Bremen (UBB) Bäume fällen lässt. In Vahr ist besonders ein Punkt in diesem Jahr dafür ausschlaggebend.
Wer ist wo zuständig?
In Bremen ist der Umweltbetrieb für die Pflege von Bäumen in öffentlichen Grünanlagen und im öffentlichen Straßenraum zuständig. Daneben kümmert sich der stadteigene Betrieb auch um das Grün auf den Grundstücken von Kitas, Schulen und Friedhöfen und wird von anderen Ressorts, wie zum Beispiel vom Sportamt oder dem Umweltressort für die Pflegearbeiten beauftragt. Für die Sicherung von Bäumen auf Privatgrund sind die jeweiligen Eigentümer zuständig.
Wie ist die Situation in der Vahr?
Für die Sitzung des Verkehrs- und Umweltausschuss des Vahrer Ortsbeirats hatten die Mitglieder Monika Osteresch vom Umweltbetrieb eingeladen, und die hatte keine guten Nachrichten für die Ausschussmitglieder im Gepäck – was die Zahl der Fällung betrifft. "Ich glaube, es ist hervorzuheben, dass die Anzahl erheblich ist." Nach derzeitigem Stand würden in der Vahr – davon der überwiegende Teil in der Neuen Vahr Nord – annähernd 108 Bäume bis Ende Februar 2024 fallen.
Was ist der Grund für die hohe Fällrate?
Der Grund liegt offenbar in einer besonders gründlichen Untersuchung des Baumbestandes in der Vahr. "Wir haben in bestimmten Anlagen genauer hingesehen", so Osteresch. Alleine 33 Bäume stellten ein Sicherheitsrisiko dar. "Da müssen wir tätig werden", stellte sie klar. An anderer Stelle gibt es noch Abwägungsspielraum. "Mehrere Bäume stehen in einer Konkurrenzsituation, da sind wir angehalten genauer hinzusehen, ob es wirklich nötig ist", sagte Osteresch. Gemeint ist damit, dass Bäume sich gegenseitig in ihrem Wuchs behindern, weil sie beispielsweise zu nah beieinanderstehen.
Wo werden Bäume gefällt?
Während in der Neuen Vahr Nord 80 Bäume fallen sollen, sieht es in den anderen Ortsteilen besser aus. In der Neuen Vahr Südwest sind zehn Bäume vorgemerkt, in der Gartenstadt Vahr 18. Der überwiegende Teil dieser Bäume steht nach Angaben des Umweltbetriebs in Grünanlagen. Besonders betroffen ist aber auch die Richard-Boljahn-Allee, wo es ohnehin wegen des Ausbaus der Fernwärmetrasse zu Baumfällungen kam. Diese Bäume werden durch das Unternehmen SWB ersetzt. Im benachbarten Schwachhausen fallen allein 30 Bäume im Focke-Garten, zu viel wie der Schwachhauser Beirat findet.
Wie steht es um Nachpflanzungen?
"Was ist mit Ersatzpflanzungen?", wollte Bernd Siegel (SPD) wissen. "Wir haben auf die Nachbarstadtteile geschaut und fragen uns, warum hier so wenige Nachpflanzungen geplant sind", ergänzte Siegel. Tatsächlich geht aus einer Karte hervor, dass beispielsweise in Findorff für fast jeden gefällten Baum ein Ersatz gepflanzt wird. Nach derzeitigem Stand sind es in der Vahr 14 Neupflanzungen, die der Umweltbetrieb plant. "Es ist in der Tat so, dass es ein Missverhältnis gibt", bestätigte Osteresch den Eindruck.
Nach ihren Worten liege dies daran, dass durch personelle Engpässe die Vahr und Schwachhausen in der Vergangenheit nicht so "intensiv" betrachtet worden seien. Will heißen: In Grünanlagen, die in der Vergangenheit nicht untersucht wurden, hat sich sozusagen ein "Fällstau" gebildet. Die Engpässe hallen nun nach. "Wenn ich viele Bäume fällen muss, dann steht nicht mehr so viel Geld für Neupflanzungen zur Verfügung", erläuterte Osteresch die Krux an der Situation. Es sei eine Abwärtsspirale, die erst einmal durchbrochen werden müsse.
"Wenn es an Personal liegt, dann würde ich bitten, dass sie Bäume in einer Konkurrenzsituation nicht fällen und stattdessen neu pflanzen", formulierte Siegel einen Auftrag für den Umweltbetrieb. Diese Auffassung teilten auch die übrigen Ausschussmitglieder, der diese in einen einstimmigen Beschluss fasste.
Wann dürfen Bäume gefällt werden?
Grundsätzlich gilt das sogenannte Sommerfällverbot. Das bedeutet, dass zwischen dem 1. März und dem 30. September keine Bäume gefällt werden dürfen. Erlaubt sind Pflegeschnitte, zum Beispiel einer Hecke. Ausnahmen gelten, wenn Bäume eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen, also Menschen gefährden könnten. Eigentümer dürfen geschützte Bäume darüber hinaus nur mit einem Antrag an die Naturschutzbehörde fällen lassen. Die Gebühren für den notwendigen positiven Bescheid betragen 94 Euro. Unter geschützte Bäume fallen alle Laubbäume mit einem Stammumfang von über 120 Zentimetern, aber auch bestimmte Obstbäume und die Gehölzarten Stechpalme, Eibe und Weißdorn mit einem Umfang von mindestens 80 Zentimetern.