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Autokorso Freudentaumel, Fahnen, Pyrotechnik

Freudentaumel, Fahnen, Pyrotechnik - immer wieder trifft die Bremer Polizei auf ausufernde Autokorsos von Hochzeitsgesellschaften. Wie sie mit dem Phänomen umgeht...
10.10.2022, 12:44 Uhr
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Freudentaumel, Fahnen, Pyrotechnik
Von Patricia Brandt

Hochzeitskorsos gehören immer wieder zum Bremer Stadtbild: Nachdem die Polizei erst Anfang Oktober einen Autokorso mit fast 50 Wagen in Vegesack angetroffen hat, dessen Teilnehmer Feuerwerk zündeten, stoppten Einsatzkräfte der Polizei am Sonntagabend nun erneut – diesmal in Tenever – einen Autokorso anlässlich einer Hochzeit. Auch hier wurde Pyrotechnik eingesetzt. So reagiert die Polizei auf das Phänomen...

Wie berichtet, hatten Zeugen den Hochzeitskorso in der Vegesacker Heerstraße gemeldet. Die Teilnehmer sollen rote Ampeln missachtet und andere Verkehrsteilnehmer blockiert haben. Polizisten trafen laut Pressemitteilung schließlich an der Straße Zur Vegesacker Fähre auf etwa 50 Autos, aus denen Pyrotechnik gezündet worden war. Die Einsatzkräfte fertigten demnach diverse Anzeigen wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz. Zurzeit, so Polizeisprecher Bastian Demann, dauerten die Ermittlungen an. Es würden weiterhin Zeugen befragt und Beweise gesammelt.    

Welche Strategie verfolgt die Polizei?

„Die Polizei Bremen hat ein klares Konzept entwickelt, wie auffällige Fahrzeugkolonnen von den Einsatzkräften vor Ort bearbeitet werden“, sagt Bastian Demann aus der Presseabteilung der Polizei. Korsos, aus denen heraus Straftaten und Ordnungswidrigkeiten begangen werden, würden gestoppt und kontrolliert. „Unser Motto bei diesen Kolonnen lautet: Konsequentes Einschreiten, aber auch Information und Aufklärung.“

Mögliche Konsequenzen einer Teilnahme eines Autokorsos hat die Polizei übrigens in einem Flyer aufgelistet – in deutscher und türkischer Sprache. Das Faltblatt wird an Veranstaltungsorten, in Kulturvereinen und Brautmodengeschäften verteilt. Bastian Demann: „Das Faltblatt ist der Teil des Polizeikonzeptes, der auf Aufklärung setzt.“ Warum wurde der Flyer zweisprachig gestaltet? „Wir hatten es bislang hauptsächlich mit türkischen Hochzeitskonvois zu tun“, erklärt der Sprecher.

Welche Strafen drohen Teilnehmern?

Wer von der Polizei in einem Autokorso gestoppt wird, muss damit rechnen, dass er und sein Fahrzeug durchsucht wird. Den Teilnehmern drohen jedoch noch weitere Konsequenzen. Polizeisprecher Bastian Demann nennt hierzu einige Stichworte: „Vorführungen der betroffenen Personen an Polizeidienststellen“, „Straf- und oder Ordnungswidrigkeitenanzeigen, das Beschlagnahmen von Fahrzeugen und Autoschlüsseln, ein Verbot der gemeinsamen Weiterfahrt sowie das Sicherstellen von Waffen und Munition.“ Die Teilnehmer des Korsos müssten außerdem damit rechnen, dass ihnen die Kosten für den Polizeieinsatz in Rechnung gestellt werden. Bei schwerwiegenden Verstößen müssen die Fahrer einkalkulieren, dass sie Punkte in Flensburg bekommen. Sogar der Entzug des Führerscheins beziehungsweise der Fahrerlaubnis kann drohen.  

Bei wie vielen Autokorsos griff die Polizei 2022 ein?

Im Jahr 2022 musste die Bremer Polizei im gesamten Stadtgebiet bei 43 Autokorso-Einsätze eingreifen. Davon entfallen auf den Bereich Bremen-West 13 und Bremen-Nord drei Autokorsos. Der überwiegende Teil der polizeilich registrierten Korsos dürfte nach Einschätzung des Polizeisprechers Bastian Demann im unmittelbaren Zusammenhang mit privaten Hochzeitsfeiern stehen, „da sich in diesem Jahr bislang keine öffentlichkeitswirksamen Großveranstaltungen wie zum Beispiel eine Fußball-WM ereigneten.

Welche Ausnahmen gibt es?

„Die Durchführung eines Fahrzeugkorsos bedarf grundsätzlich der Erlaubnis der zuständigen Straßenverkehrsbehörden“, sagt Bastian Demann von der Bremer Polizei. Die Zuständigkeit umfasse neben der bindenden Festlegung der Korsostrecke und Umleitungsmaßnahmen auch die Anordnung erforderlicher Maßnahmen. Dies betrifft zum Beispiel die Aufstellung von Verkehrszeichen.  Grundsätzlich unterscheidet die Polizei zwischen Anlässen und Korsos, die dem Schutzbereich des Artikel 8 Grundgesetz unterliegen, der die Versammlungsfreiheit regelt, und Anlässen, welche vor dem Hintergrund der allgemeinen Handlungsfreiheit gemäß Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes zu betrachten und in der Folge durch das Straßenverkehrsgesetz oder das Bremische Polizeigesetz einschränkbar sind.

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