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Zensus 2022 Ehrenamtliche für Zensus gesucht

Eigentlich sollte die europaweite Bevölkerungs- und Wohnraumzählung bereits im vergangenen Jahr stattfinden. Doch pandemiebedingt wurde sie auf 2022 verschoben. Doch aktuell gibt es noch zu wenig Ehrenamtliche.
07.02.2022, 18:00 Uhr
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Von Klaus Grunewald

Sie sollen verschwiegen und verantwortungsbewusst sein, gewissenhaft mit vertraulichen Informationen umgehen und eine ausgeprägte  Kommunikationsfähigkeit besitzen. Die Anforderungen an sogenannte Erhebungsbeauftragte sind durchaus anspruchsvoll. Zurzeit sucht das Statistische Landesamt Bremen händeringend nach ehrenamtlichen Mitarbeitern und Helfern. Grund: In diesem Jahr ist auch in Bremen-Nord, wie bundes- und europaweit, eine neue Volkszählung (Zensus) geplant. Auf diesem Wege will man erfahren, wie viele Menschen wie wohnen, leben und arbeiten und wo zum Beispiel neue Schulen und Kindergärten benötigt werden.

Der Zensus soll alle zehn Jahre EU-weit vorgenommen werden und ist maßgebend für viele finanz- und gesellschaftspolitische Entscheidungen. Er liefere für Politik, Wissenschaft und Wirtschaft wichtige Grundlagen, sagt Laurenz Berger vom Statistischen Landesamt in der Hansestadt. Allerdings können Einwohner- und Wohnraumzählung nur gelingen, wenn genügend Bürgerinnen und Bürger bereit sind, sich als sogenannte Erhebungsbeauftragte zu engagieren.

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Im kleinsten Bundesland werden deshalb nach den Worten von Laurenz Berger rund 620 ehrenamtliche Interviewer gesucht: 500 für die Stadtgemeinde Bremen, darunter etwa 100 für Bremen-Nord, sowie 120 für Bremerhaven. Sie werden vorwiegend im März und April, vereinzelt auch später, im Statistischen Landesamt, An der Weide 14 -16, sowie in Räumlichkeiten in Bremen-Nord und Bremerhaven geschult, die noch nicht feststehen. Die Ausbildung dauert vier bis sechs Stunden,  Teilnehmer erhalten auch dafür ebenso wie für ihre spätere Tätigkeit insgesamt eine Aufwandsentschädigung.

Zu den Aufgaben eines oder einer Erhebungsbeauftragten gehören neben der Schulung die Befragung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort, die Übergabe von Zugangsdaten zur Online-Auskunft, die Dokumentation über diese Tätigkeit sowie die Übermittlung der Ergebnisse und Unterlagen an die Erhebungsstelle. Und weil der Datenschutz auch beim Zensus eine übergeordnete Rolle spielt, müssen Erhebungsbeauftragte eine Erklärung zur Verschwiegenheitspflicht unterschreiben.  Interessenten können sich online unter www.statistik.bremen.de/zensus2022/erhebungsbeauftragte bewerben. Unter dieser Adresse sind auch weitere Informationen zu erhalten. Und Auskünfte über den Zensus 2022 gibt es zudem unter www.statistik.bremen.de oder www.zensus2022.de

Während der Bevölkerungszählung sollen nach Auskunft des Statistischen Landesamtes rund zehn Prozent der Bürgerinnen und Bürger im kleinsten Bundesland befragt werden. „Direkt und persönlich“, wie es heißt. Anders, so Laurenz Berger, sehe es bei der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) aus. Sie werde nicht stichprobenartig, sondern komplett vorgenommen. Berger spricht von einer Vollerhebung. Dabei müssten Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwalterinnen und Verwalter sowie sonstige Nutzungsberechtigte Auskunft über Wohnungen beziehungsweise Wohngebäude geben. Und zwar online per Computer oder schriftlich per Briefpost.

Als Vorlauf für diese Mammutaufgabe diente im September 2021 eine sogenannte Voranfrage. Dafür waren, wie berichtet, rund 25 Prozent aller bremischen Häuser mit Wohnraum ausgewählt worden. Rund 42.000 Personen mussten Auskunft geben, in Bremen-Nord waren es  etwa 5000. Auch schon für sie bestand eine gesetzliche verankerte Auskunftspflicht. Aber ebenso wie damals könnten die Bürgerinnen und Bürger auch bei der stichprobenartigen Bevölkerungszählung sowie bei der GWZ-Kompletterhebung sicher sein, dass ihre persönlichen Daten geschützt seien, sagt Laurenz Berger. Dazu habe man schon damals Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichtet, mit der Bearbeitung der Zensusdaten sorgsam umzugehen.

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Eigentlich hätte die Bevölkerungsbefragung samt Wohnraumerhebung bereits im vergangenen Jahr über die Bühne gehen sollen. Schließlich hatte die EU beschlossen, sie nach dem ersten europaweiten Zensus 2011 alle zehn Jahre stattfinden zu lassen. Doch die Vorbereitungen der umfangreichen statistischen Erhebungen waren 2020 wegen der Corona-Pandemie nur eingeschränkt möglich gewesen. So hätten beispielsweise die vor Ort geplanten Erhebungsstellen in allen Bundesländern und Kommunen für die Befragung nicht eingerichtet werden können, hieß es seinerzeit. Zudem sei die notwendige Kommunikation mit anderen Verwaltungen zeitweise eingeschränkt gewesen. Deshalb beschloss der Bundestag die Verschiebung des Zensus auf den Stichtag 15. Mai 2022. Zwar wütet Corona weiter, doch die für die Bevölkerungszählung und Wohnraumregistrierung zuständigen Behörden haben sich inzwischen darauf eingestellt.

Darüber hinaus ist eine komplette Volks- oder Bevölkerungszählung nicht mehr erforderlich, weil dafür mittleerweile in erster Linie Daten aus den Verwaltungsregistern genutzt werden. Mit dem Effekt, dass jetzt nur noch zehn Prozent der Bürgerinnen und Bürger persönlich um Auskunft gebeten werden. Da es in Deutschland aber bislang keine Verwaltungsregister über Gebäude und Wohnungen gibt, soll jetzt erstmals eine vollzählige aktuelle Erfassung erfolgen. Die Daten so das Bundesamt für Statistik, würden von den Kommunen für wohnungspolitische und raumplanerische Entscheidungen genutzt.

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