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Kriminalität in Bremen Bewaffnete Überfälle in Vegesack: Polizei stellt Ermittlungen ein

Die Stadtbürgerschaft hat sich in dieser Woche gleich mit drei bewaffneten Überfälle in Vegesack beschäftigt. Anlass dafür waren Anfragen der CDU, die nicht kritiklos blieben.
13.12.2023, 18:00 Uhr
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Bewaffnete Überfälle in Vegesack: Polizei stellt Ermittlungen ein
Von Aljoscha-Marcello Dohme

Die CDU hat drei bewaffnete Überfalle in Vegesack herausgesucht und wollte nun wissen, wie weit die Ermittlungen gediehen sind. Antworten darauf bekam die Fraktion in dieser Woche in der Stadtbürgerschaft. Um welche Fälle es genau geht und warum die Anfragen der Christdemokraten für Kritik sorgten, ein Überblick.

Die Fälle

Im Februar vergangenen Jahres überfielen zwei unbekannte Täter einen Discounter an der Gerhard-Rohlfs-Straße. Die Männer bedrohten eine Kassiererin mit einer Waffe und forderten Geld. Als die die Herausgabe verweigerte, verließen die Täter das Geschäft und schossen in die Luft. Verletzt wurde niemand. Wohin die Männer gingen, ist nicht bekannt.

Sieben Monate später wurde ein Supermarkt an der Lindenstraße überfallen. Der Täter forderte den Kassierer mit vorgehaltenem Messer auf, die Kasse zu öffnen. Der Angestellte kam der Aufforderung nach und flüchtete in einen Aufenthaltsraum. Der Räuber nahm Bargeld und Zigaretten mit und verließ das Geschäft anschließend in unbekannte Richtung.

Mitte Oktober vergangenen Jahres registrierte die Polizei einen Tankstellenüberfall an der Hammersbecker Straße. Direkt nachdem der Täter den Verkaufsraum betrat, bedrohte er eine Mitarbeiterin mit einem Messer und forderte Bargeld. Das erbeutete er genauso wie eine Schachtel Zigaretten. Anschließend floh er zu Fuß in Richtung Dobbheide. In allen drei Fällen wandte sich die Polizei an die Öffentlichkeit und bat um Zeugenhinweise.

Die Stellungnahme

"Im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen wurde trotz umfassender, am Delikt orientierter, polizeilicher Maßnahmen, wie zum Beispiel Fahndungsmaßnahmen, Zeugenvernehmungen und einer Auswertung von Videoaufzeichnungen, keine tatverdächtige Person ermittelt", sagte Olaf Bull, Staatsrat für Inneres und Sport. "Das Verfahren wurde daher eingestellt." Die Antwort war bei allen Vorfällen identisch.

Die Kritik

Die CDU fragte nicht nur nach den genannten Fällen in Vegesack, sondern auch nach weiteren Raubtaten in Huchting, der Neustadt, in Tenever sowie in Huckelriede. Alles in allem kam die Fraktion auf zehn Anfragen zu diesem Themenkomplex. Vor diesem Hintergrund wollte der Nordbremer Bürgerschaftsabgeordnete Kevin Lenkeit die Relevanz solcher Anfragen klären. "Wenn ich Nachfragen zu vier Einzelfällen der Polizei Bremen stellen würde, bei denen der Täter identifiziert, verhaftet, dem Haftrichter vorgeführt und verurteilt wurde: Hätte das irgendeine Aussagekraft bei knapp 70.000 Fällen, die wir hier pro Jahr bearbeiten, auf das Gesamtbild der Kriminalität in Bremen?", so der Sozialdemokrat.

Die gebe es nicht, antwortete der Staatsrat. Ohnehin habe er mit Anfragen wie der der CDU Probleme. "Wir werden als Innenressort mittlerweile vom Senat angesprochen und gefragt, warum wir uns so etwas gefallen lassen", führte er weiter aus. "Das Fragerecht der Bürgerschaft ist natürlich zu achten. Aber in anderen Fällen, wenn normale Antragssteller ihren Informationsanspruch geltend machen, würde man fast darüber diskutieren, ob das rechtsmissbräuchlich ist", sagte Bull. "Denn es ist überhaupt nicht zu erkennen, worauf die Anfragen hinauslaufen."

Selbstverständlich könne man über die Aufklärungsquote der Polizei diskutieren. "Die ist dann nicht erfreulich. Das zeigen die Antworten jedenfalls", erklärte er. "Wir können diskutieren, ob an Tankstellen zum Beispiel künstliche DNA zur Prävention eingesetzt werden soll." Berichten könne er sowohl über die Strategie als auch über die Ausstattung der Polizei. Normalerweise sollten Anfragen in der Bürgerschaft ein Problem abstrahieren. Doch das sehe er in diesem Fall nicht.

Michael Jonitz (CDU) wollte daraufhin wissen, ob Bull das Fragerecht der Bürgerschaft infrage stellt. Das tue er ausdrücklich nicht, betonte der Staatsrat.

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