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Teures Leben Hilfe für Mieter und Eigentümer: Was das Wohngeld ist

Steigende Mieten und Zinsen belasten auch die Bewohner von Bremen-Nord. Doch es gibt staatliche Unterstützung in Form des Wohngeldes. Wem es zusteht und wie es sich beantragen lässt.
18.07.2025, 17:45 Uhr
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Von Philipp Tappe

Die Mieten steigen in Bremen-Nord. Und auch die Zinsen sind höher als noch vor ein paar Jahren. Wer Schwierigkeiten hat, seine Miete aufzubringen oder seinen Kredit zurückzuzahlen, kann einen Miet- beziehungsweise Lastenzuschuss, besser bekannt als Wohngeld, beim Referat Wohngeld der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung Özlem Ünsal (SPD) beantragen. Wie hoch dieser ist und wer ihn bekommt, weiß Referatsleiter Jörg Sowa. Ein Überblick.

Was das Wohngeld ist

Das Wohngeld wird je zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert. Für die Umsetzung ist die Kommune zuständig. Menschen, die Sozialhilfe erhalten und deren Wohnung somit schon finanziert wird, haben keinen Anspruch auf Wohngeld. Dazu gehören unter anderem Empfänger von Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder bei Krankheit und des Asylbewerberleistungsgesetzes. Studenten, die Bafög bekommen, können sich auch keine Hoffnung auf das Wohngeld machen.

Mit dem Lastenzuschuss kann man den monatlichen Kredit für eine eigene Immobilie abbezahlen und spezifische Nebenkosten stemmen. Mit dem Mietzuschuss wird, wie der Name schon sagt, die Miete finanziert. Auch dauerhafte Bewohner einer stationären Einrichtung wie einem Altenheim können Wohngeld beantragen.

Die Höhe des Wohngeldes

"Es muss einfacher werden, das Wohngeld zu berechnen. Zurzeit wird versucht, jeden Einzelfall zu bedenken", sagt Referatsleiter Sowa. Das Wohngeld wird mit einer komplizierten Formel bestimmt. Es werden die Anzahl der Wohnungsbewohner, die Höhe des gesamten Einkommens und die Höhe der Miete beziehungsweise der Belastung berücksichtigt. Die Miete, die der Staat zahlt, wird folgendermaßen bestimmt: Die Heizkosten werden von der Gesamtmiete abgezogen, dafür wird eine Klima- und Heizkostenpauschale hinzugerechnet. Es wird allerdings nicht jede Miethöhe gezahlt. Es gibt eine Obergrenze, die davon abhängt, wie teuer die Mieten in einer Kommune sind. In Bremen liegt sie für Alleinstehende bei 491 Euro, für eine vierköpfige Familie bei 825 Euro.

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Die Bezieher von Wohngeld

Laut Behördenmitarbeiter Sowa sind ein Großteil der Wohngeldempfänger Rentner. Aber auch Studenten, die kein Bafög bekommen, Familien und Selbstständige erhalten die Leistung. "Es ist ein Querschnitt der Gesellschaft", sagt Sowa.

Info

Das Wohngeld kann im zuständigen Referat der Bausenatorin, Contrescarpe 73, beantragt werden. Anträge kann man auch per Post oder eingescannt als E-Mail an wohngeld@bau.bremen.de schicken. Eine weitere Anlaufstelle ist das Bürgerservicecenter Nord, Gerhard-Rohlfs-Straße 62.

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