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Betreuung von Geflüchteten Hammersbecker Straße: Der Mietvertrag ist unterschrieben

Die politischen Gremien haben dem Vorstoß des Sozialressorts zugestimmt: Bis zu 40 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge können damit an der Hammersbecker Straße untergebracht werden.
30.11.2022, 17:24 Uhr
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Hammersbecker Straße: Der Mietvertrag ist unterschrieben
Von Aljoscha-Marcello Dohme

Das Sozialressort will bis zu 40 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in einem ehemaligen Pflegeheim an der Hammersbecker Straße unterbringen. Nachdem die politischen Gremien diesem Vorhaben zugestimmt haben, hat die Behörde nun den Mietvertrag unterschrieben.

Bevor die ersten Geflüchteten dort einziehen können, muss der Vermieter nach den Worten von Bernd Schneider zunächst noch einige Arbeiten durchführen lassen. "Es müssen zwei Küchen eingebaut werden, die Möblierung fehlt noch, Brandschutzauflagen sind umzusetzen und Büroräume einzurichten", sagt der Sprecher von Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne). Wie viel die Sanierung kostet, kann Schneider allerdings nicht sagen. "Die Umbaukosten trägt vertragsgemäß der Vermieter." Nach derzeitigem Stand sei davon auszugehen, dass die Arbeiten im Lauf des Januars abgeschlossen sein werden. Dann sollen auch die ersten Jugendlichen dort untergebracht werden.

Die Einrichtung an der Hammersbecker Straße soll den jungen Menschen für einen längeren Zeitraum als Unterkunft dienen. "Bevor sie den Status haben, dass sie langfristig in der Jugendhilfe aufgenommen werden, durchlaufen sie eine Phase, in der ihre persönliche Situation geklärt wird, ihr Aufenthalt geregelt und ein Vormund eingesetzt wird", sagt Bernd Schneider. "Das bedeutet: Wer an der Hammersbecker Straße einzieht, ist schon ein paar Wochen in Bremen."

Den Planungen der Behörde zufolge sollen die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge rund um die Uhr pädagogisch begleitet und betreut werden. Neben tagesstrukturierenden Angeboten sei auch eine enge Kooperation mit der senatorischen Behörde für Kinder und Bildung vorgesehen, damit die Beschulung der Jugendlichen sichergestellt ist. 

Das Sozialressort hat die Immobilie zunächst für drei Jahre angemietet. Begründet hat sie diese Laufzeit vor allem fachlich: In der Regel seien die Jugendlichen zwischen 15 und 16 Jahre alt, wenn sie nach Bremen kommen. In den meisten Fällen müssten sie für drei Jahre betreut werden, ehe sie in die Selbstständigkeit begleitet werden können.

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