Damit Vegesack vor möglichen Jahrhundertfluten geschützt ist, sollen die Hochwasserschutzanlagen entlang des Hafens verstärkt werden. Doch weil der Meeresspiegel schneller steigt, als zunächst angenommen, können die Planungen nicht für alle Bereiche zeitnah umgesetzt werden.
Nach den Worten von Anne Brodauf wurde der Vegesacker Hafen für die Arbeiten in fünf Abschnitte aufgeteilt. "Die Bereiche A und B umfassen die westliche Hafenseite bis zum Hafenkopf, die Abschnitte C und D liegen beim geplanten Speicher-Quartier und entlang der Lesum verläuft Bereich E", sagte die Vertreterin der Umweltbehörde während der jüngsten Sitzung des Vegesacker Beirates.
Während die Planungen für die Abschnitte C und D bereits weit gediehen sind, stehen die Ausarbeitungen für die anderen Bereiche wieder ganz am Anfang. Grund dafür seien neue Erkenntnisse der Wissenschaft. "Der Generalplan Küstenschutz kam 2008 für Vegesack zu dem Ergebnis, dass die Anlagen um 50 Zentimeter auf 7,40 Meter erhöht werden müssen", erklärte sie. Später seien Experten zu der Erkenntnis gelangt, dass der Meeresspiegel schneller ansteigen wird, als zunächst gedacht. "Beim Hochwasserschutz beachten wir den Anstieg des Meeresspiegels, der in den nächsten 100 Jahren erwartet wird", informierte sie. Daraus resultiere, dass die Anlagen nach der Ertüchtigung nicht 7,40 Meter hoch sein müssten, sondern 7,90 Meter. "Bei dieser Höhe handelt es sich um eine Kombination aus den Erkenntnissen der Wissenschaftler und den Rückschlüssen der Behörde darauf", so Brodauf.
Diese Vorgaben ließen sich der Behördenvertreterin zufolge in die Planungen für die Bereiche C und D integrieren. Für die Abschnitte A, B und E sei das jedoch nicht möglich. "Wir sind zunächst davon ausgegangen, dass wir die bestehende Wand ertüchtigen können", sagte sie. Im weiteren Verlauf habe sich allerdings herausgestellt, dass diese Variante nicht funktioniere. "Deshalb müssen wir hier noch einmal bei null beginnen", informierte Brodauf. Wann die überarbeitete Fassung vorliegt und wann die Bauarbeiten beginnen können, ließe sich zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht sagen.
Für die Planung des Hochwasserschutzes im Bereich des Speicher-Quartiers ist Tim Brunert vom Büro Inros Lackner zuständig. Wie er dem Beirat mitteilte, sei zunächst vorgesehen gewesen, die bestehende Hochwasserschutzwand zu erhöhen. "Aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen lässt sich das nicht realisieren", sagte er. "Die statischen Reserven reichen nicht aus, um die Wand auf 7,90 Meter zu erhöhen. Deshalb muss eine neue Hochwasserschutzwand gebaut werden."
Eine Spundwand wird es an der Stelle allerdings nicht geben. Grund dafür seien Altlasten, die dort im Boden vermutet werden. "Bauschutt und andere Abfälle würden das Einbringen einer Spundwand erschweren", erklärte Brunert. Deshalb werde dort eine Winkelstützwand errichtet. Ein weiterer Vorteil dieser Bauweise sei, dass sie erschütterungsarm ist.
Den Bauentwurf hat Tim Brunert im Januar bei der Behörde eingereicht. Aktuell würden die Unterlagen geprüft werden. "Das dauert ungefähr bis Juni. Ab Juli können wir dann mit der Genehmigungsplanung starten und die Anmerkungen in der Planung übernehmen", sagte er. Die Baugenehmigung wolle er im September einreichen, ein Jahr später liege der Planfeststellungsbeschluss vor. Daran anschließen würde die Ausschreibung der Maßnahme. "Möglicher Baubeginn könnte im ersten Quartal 2025 sein, Bauende im zweiten Quartal 2026", so Brunert.
Nicole Raming ergänzte, dass auch diese Planung nicht die erste ist. "Tim Brunert musste drei Entwürfe erarbeiten", sagte die Vertreterin des Bremischen Deichverbandes am rechten Weserufer. Anlass dafür seien auch hier die veränderten Rahmenbedingungen.
Angekündigt war, dass die Referenten nicht nur über den Hochwasserschutz im Bereich des Hafens informieren, sondern auch über die Maßnahmen in Grohn. Doch dabei habe es sich um ein Missverständnis gehandelt, informierte Anne Brodauf. "Den Planungsstand in Grohn können wir erst im Herbst vorstellen", sagte sie. Grund dafür sei, dass der Bauentwurf aktuell noch nicht final vorliege. Zudem wolle die Behörde zunächst mit den betroffenen Anwohnern sprechen, ehe sie den Beirat informiert.