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Vegesacker Hafen Lagerschaden an Brücke festgestellt: Monatelanger Minimalbetrieb

Die Vegesacker Hafenbrücke geht in den Minimalbetrieb: Ein Lagerschaden wurde bei der routinemäßigen TÜV-Prüfung entdeckt. Die Reparaturarbeiten können frühestens im zweiten Quartal 2025 beginnen.
25.11.2024, 14:37 Uhr
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Lagerschaden an Brücke festgestellt: Monatelanger Minimalbetrieb
Von Björn Josten

Seit Wochen ist unter der Vegesacker Hafenbrücke ein Gerüst aufgebaut. Errichtet worden war es auf der zum Geschichtenhaus zugewandten Hafenseite Mitte September für die turnusmäßige Überprüfung des Tüv. Diese findet laut Wirtschaftsförderung Bremen (WFB) alle zwei Jahre statt. Im Rahmen der Prüfung sind schadhafte Verschraubungen an einem Bauteil des Brückenlagers festgestellt worden, wie die WFB jetzt mitteilt. "Aus Sicherheitsgründen geht die als Klappbrücke ausgeführte Fußgängerbrücke deshalb vorerst in einen Minimalbetrieb über", schreibt WFB-Sprecherin Andrea Bischoff. Konkret bedeutet das, dass die Brücke so selten wie möglich geöffnet wird. Nach jeder Öffnung der Brücke muss eine Vor-Ort-Kontrolle des Lagerbereichs erfolgen. Ein für die Prüfungen am Brückenlager aufgebautes Gerüst bleibe daher aufgebaut.

Die 42 Meter lange, stählerne Fußgängerklappbrücke über das Hafenbecken stammt aus dem Jahr 1999. Die aktuellen Prüfungen hat ein beratendes Ingenieurbüro aus Bremen vorgenommen. Dabei wurden die sich lösenden Schraubverbindungen im Lagerbereich festgestellt, die einen Lagerschaden im inneren Klappmechanismus der Stahlkonstruktion vermuten lassen. Für weitere Untersuchungen der Brückenkonstruktion wurde nun eine Ingenieurgesellschaft mit Schwerpunkten auf der Schadensanalyse und statischen Überprüfung von Brückenbauwerken hinzugezogen.

Die Ursachenbestimmung und Schadensanalyse beinhalten aufwendige Prüf- und Berechnungsverfahren. Sie werden voraussichtlich bis zum Ende des ersten Quartals 2025 abgeschlossen sein. Aus den Ergebnissen werden Empfehlungen zu den Instandsetzungsmöglichkeiten und zum Investitionsbedarf aufgestellt und mit den Behörden und Gremien abgestimmt.

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