Der Beginn für den Verleih von E-Scootern in der Hansestadt rückt näher. Die Bremer Verkehrsbehörde hat die Regeln in einigen Punkten überarbeitet und an die Anbieter weitergereicht. Genau definiert sind mittlerweile die Verbotszonen, in denen die elektrischen Roller nicht abgestellt werden dürfen. Zudem ist die Erlaubnis um Vorgaben für die Arbeitsbedingungen bei den Verleihern ergänzt worden.
Mit Voi und Tier stehen derzeit zwei Unternehmen in den Startlöchern, die die Elektromotor-Roller in Bremen auf die Straßen bringen wollen. Dem Vernehmen nach will die Firma Tier vor dem Weihnachtsgeschäft starten. Claus Unterkircher, General Manager des E-Scooter-Anbieters Voi, hatte für sein Unternehmen im Interview mit dem WESER-KURIER angekündigt, rasch an den Start gehen zu können, sobald die Erlaubnis da ist. „Wir sind sehr schnell“, sagte er.

Bereits Ende September hatte die Stadt dem US-amerikanischen Anbieter Lime erlaubt, 500 E-Scooter durch die Stadt rollern zu lassen. Doch Lime war mit den Regeln unzufrieden und kritisierte die Deckelung auf 500 Roller pro Anbieter. Der erste Scooter-Anbieter war noch nicht auf dem Markt, da meldete sich mit der schwedischen Firma Voi das zweite Unternehmen.
Nun kam als weiterer Interessent die deutsche Marke Tier hinzu. „Zu einem konkreten Start äußern wir uns immer erst, wenn es tatsächlich auch losgeht“, sagt Unternehmenssprecher David Krebs. Möglichkeiten für Expansionen in weitere Städte in Deutschland und ganz Europa würden vom Tier-Team fortwährend geprüft. „Wirtschaftlich interessant sind grundsätzlich alle Städte ab 100.000 Einwohner“, sagt Krebs. Auch die städtische Infrastruktur, die Schnittmenge zwischen Anbieter und Stadt beim Regulierungsrahmen oder mögliche Kooperationen mit lokalen Verkehrsverbänden würden bei der Entscheidung für eine Expansion an einen neuen Standort eine Rolle spielen.
Aber woran liegt es, dass seit der ersten Erlaubnis für einen Verleiher Monate ins Land gegangen sind und in der Hansestadt trotzdem noch keines der elektrischen Fahrgeräte angeboten wird? Laut Verkehrsressort und Innenbehörde haperte es an der Abstimmung über die Stadtbereiche, in denen das Abstellen der E-Scooter verboten werden soll. Darüber hatte der „Weser-Report“ zuerst berichtet.
Weitere Verbote sind möglich
Unzulässig ist das Stehenlassen der kleinen Fahrzeuge laut dieser Erlaubnis in Grünanlagen – soweit nicht ausdrücklich durch den jeweiligen Verantwortlichen zugelassen. Behörde und Ordnungsamt behalten sich allerdings vor, nachträglich weitere Verbotsbereiche zu benennen. Untersagt ist das Abstellen beispielsweise im Bürgerpark, im Rhododendron-Park, im Hulsberg-Quartier, in den Wallanlagen oder direkt auf dem Osterdeich.
Auch der Citybereich zwischen Martinistraße und Am Wall gilt als Verbotszone. Das voraussichtliche Geschäftsgebiet der Anbieter umfasst den Innenstadtbereich, die Überseestadt, Schwachhausen sowie Teile von Horn, Walle, Findorff, Östliche Vorstadt und Neustadt. Die dazugehörigen Daten pflegten die Anbieter derzeit in ihre Apps ein, heißt es aus dem Verkehrsressort.
Und wie sieht es mit dem Fahren aus? „Gemäß der Zulassung für E-Scooter sind sie im Prinzip dem Fahrrad gleichgestellt“, sagt ein Sprecher des Verkehrsressorts. Wie für Radfahrer gelten also die Regeln der Straßenverkehrsordnung. Demnach dürfen die E-Flitzer auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen fahren. Fehlt eine solche Möglichkeit, können und dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen, wie es beispielsweise am Ostertorsteinweg der Fall ist. Eine für Fahrradfahrer freigegebene Einbahnstraße darf auch von Scootern gegen die Fahrtrichtung genutzt werden. Nicht erlaubt ist dagegen das Fahren auf Gehweg und in Fußgängerzonen – also zum Beispiel auf der Sögestraße. Ebenfalls verboten ist, eine zweite Person auf dem E-Scooter mitzunehmen. Und: Auch Fahrradampeln beziehungsweise Ampeln für den fließenden Verkehr müssen beachtet werden.
Zudem wurden in der Sondernutzungserlaubnis der Behörde nun Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter der Unternehmen festgelegt. Nachdem SPD-Landeschefin Sascha Karolin Aulepp vom Senat gefordert hatte, die Verleiher von E-Scootern zu „vernünftigen Arbeitsbedingungen und Löhnen“ zu verpflichten, gibt es dazu einen Passus. Darin sind arbeits- und sozialrechtliche Vorgaben aufgelistet, die vorsehen, dass mindestens der Mindestlohn gezahlt wird, nur Arbeitnehmer eingesetzt oder Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung übernommen werden.