Alles bleibt im Grunde, wie es jetzt ist, mit nur wenigen Veränderungen bei den Details. Das ist das Ergebnis des heftig umstrittenen Verkehrsversuchs in der Martinistraße. Zusammengetragen wird der Erfahrungsbericht in einer Vorlage der Verwaltung für die Verkehrsdeputation, die am Donnerstag tagt.
Die 800 Meter lange Verbindung zwischen Tiefer und Brill wird demnach für die Autofahrer dauerhaft nur noch zwei Spuren bereit halten, mit einer Fahrbahn pro Richtung. Eine Einbahnstraßenregelung, auch das war Teil des neunmonatigen Versuchs, schließen die Planer mittlerweile aus. Die Fahrradfahrer bekommen auf beiden Seiten jeweils eine eigene Spur. Völlig offen ist noch, wann die Martinistraße endgültig zurückgebaut wird. Das hängt unter anderem von der Frage ab, ob dort irgendwann die Straßenbahn fahren soll, die jetzt durch die Obernstraße führt.
Der Verkehrsversuch war in drei Phasen aufgeteilt. Die von vornherein wahrscheinlichste Variante wird nun zur Umsetzung empfohlen. Der einspurige Zweirichtungsverkehr mit den beiden besonders geschützten Radwegen auf der Fahrbahn hat dazu geführt, dass es auf der Martinistraße weniger Verkehr gibt. So beschreibt es die Verwaltung. Die Autofahrer hätten sich in der näheren Umgebung auch keine Ausweichstrecken gesucht, im Gegenteil, auf diesen Straßen sei im Untersuchungszeitraum ebenfalls weniger Verkehr gemessen worden. Eine Ausnahme sei der Bereich um den Sielwall/Am Dobben gewesen, dort habe der Autoverkehr leicht zugenommen.
Nachbesserungsbedarf bei Radstreifen
"Die Erreichbarkeit der Innenstadt mit dem Auto war weiterhin gegeben", schreiben die Autoren des Berichts. Als Beweis nehmen sie die Auslastung der Parkhäuser, die ähnlich gewesen sei wie vor Beginn des Verkehrsversuchs. Insgesamt lasse die Beobachtung den Schluss zu, "dass insbesondere der reine Durchgangsverkehr weiträumigere Alternativen gesucht hat oder Fahrten mit dem Auto ganz unterlassen wurden".
Nachbesserungsbedarf sehen die Planer bei den Radstreifen. Die Abgrenzung mit Pollern habe sich als untauglich erwiesen, fast wöchentlich seien einzelne Metallstäbe von Autofahrern beschädigt worden. Diese Art von Schutz sei in einer Straße, in der Tempo 20 gelte, aber ohnehin nicht unbedingt notwendig. Eine Kennzeichnung mit roter Farbe könne ausreichend sein, schlussfolgern die Behörden.