Geimpft, genesen, getestet: Das sogenannte 3G-Prinzip soll für das kommende Wintersemester größtmögliche Sicherheit bringen, um Studierenden und Beschäftigten der Bremer Hochschulen mehr Präsenzzeit zu ermöglichen. Seit Montag gilt die 28. Corona-Verordnung, die den Zutritt zu den Campus-Gebäuden nur noch mit einem der entsprechenden Nachweise erlaubt. In der Praxis bedeutet das für nicht vollständig Geimpfte oder Ungeimpfte, dass sie täglich einen Schnell- oder PCR-Test vorweisen müssen, der nicht älter als 24 Stunden ist – Selbsttests reichen nicht aus.
Integer tincidunt. Cras dapibus. Vivamus elementum semper nisi. In enim justo, rhoncus ut, imperdiet a, venenatis vitae, justo. Nullam dictum felis eu pede mollis pretium.