Bestimmte Hunderassen, die als potenziell gefährlich gelten, bleiben in Bremen und Bremerhaven weiterhin verboten. Die Bürgerschaft hat am Donnerstag einen Antrag der FDP abgelehnt, der auf eine Streichung der sogenannten Rasseliste abzielte. Diese Liste umfasst Pitbull, Bullterrier, American Staffordshire-Terrier und Staffordshire-Bullterrier. Die Neuanschaffung dieser Tiere ist seit 2002 untersagt. Nur wer solche zuvor schon besaß, darf sie mit Maulkorb und Leine ausführen.
In der Debatte prallten die altbekannten Argumente aufeinander, die seit Jahren die öffentliche Diskussion über sogenannte Kampfhunde prägen. Für die FDP machte ihr Fraktionsvize Hauke Hilz geltend, mögliche Gefahren gingen nicht vom Hund selbst, sondern vom Halter aus. "Deshalb gehört die diskriminierende Rasseliste abgeschafft", so Hilz. Er schlug stattdessen vor, dass sich Halter potenziell gefährlicher Hunde grundsätzlich einer Sachkundeprüfung unterziehen müssten. Für den Hund sei sozialverträgliches Verhalten in einem Wesenstest nachzuweisen.
Kein grundsätzliches Verbot in Niedersachsen
Hilz argumentierte auch mit der Insellage Bremens. Die Tatsache, dass in Niedersachsen sogenannte Kampfhunde nicht grundsätzlich verboten seien, führe gerade in den Randgebieten der Stadt zu absurden Situationen. Hilz: "Da gibt es dann Straßen, wo auf der niedersächsischen Seite bestimmte Tiere ausgeführt werden dürfen und auf der Bremer Seite nicht." In der Debatte schlugen sich die Bürger in Wut auf die Seite der Liberalen. Ihr Abgeordneter Piet Leidreiter unterstützte "den Ansatz, das Verhalten eines Hundes und nicht seine Rasse zum Maßstab zu nehmen".
Vertreter von SPD, Grüne und CDU sahen jedoch keinen Grund für eine Abkehr von der bisherigen Gesetzeslage. Sozialdemokrat Helmut Weigelt erinnerte an den spektakulären Fall des Hamburger Jungen Volkan, der im Jahr 2000 im Alter von sechs Jahren von Kampfhunden zerfleischt worden war. Vor dem Hintergrund dieses Ereignisses und ähnlicher Vorfälle habe der Bundesgesetzgeber damals einen strikteren Kurs gegenüber gefährlichen Hunderassen eingeschlagen. Aus seiner Sicht, so Weigelt, gebe es keinen Anlass, an der gegenwärtigen Bremer Praxis etwas zu ändern. Ganz ähnlich sah es der CDU-Abgeordnete Turhal Özdal. Zwar stritten auch die Experten über die Gefährlichkeit von Hunderassen. Klar sei jedoch, dass die in der Bremer Rasseliste aufgeführten Tiere "allein durch ihre ungeheure Beißkraft" eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellten. Özdal wörtlich: "Kampfhunde sind unabhängig vom Halter eine tickende Zeitbombe."
Für die Grünen räumte Björn Fecker ein, dass es in seiner Fraktion kontroverse Meinungen zum Thema gebe. Als Innenpolitiker müsse er jedoch sagen: Das Ziel des 2002 von der Bürgerschaft erlassenen Gesetzes über das Halten gefährlicher Hunde – nämlich die Bevölkerung vor Attacken von Kampfhunden zu schützen – sei erreicht worden. Die Linken stellten sich im Grundsatz hinter das Anliegen der FDP. Ihre Sprecherin Claudia Bernhard machte auf Widersprüche zwischen Gesetzeslage und Praxis aufmerksam. In Deutschland würden Menschen sehr viel häufiger von Rottweilern oder Schäferhunden gebissen als von gelisteten Kampfhunden. Trotzdem komme niemand auf die Idee, Rottweiler oder Schäferhunde zu verbieten.