Bremen sucht nach geeigneten Wohnungen für Obdachlose – erste Vermittlungen innerhalb eines gerade angelaufenen Modellprojektes gibt es bereits. Andererseits hat die Stadt bislang deutlich weniger Belegrechte für Wohnungen abgeschlossen als angestrebt. Das geht aus einer Senatsantwort auf eine Anfrage der Bremer Linksfraktion hervor.
Was sind Belegrechte?
Da bestimmte Personengruppen auf dem regulären Wohnungsmarkt kaum eine Chance haben, schaffen viele Städte finanzielle Anreize für Vermieter, damit diese zum Beispiel Mietverträge mit Wohnungslosen eingehen. Auch Bremen verfolgt diese Strategie: Neben einer Einmalzahlung sichert die Stadt Mietverträge zusätzlich ab und bietet den Wohnungseigentümern an, für eventuelle Mietausfälle und Schäden aufzukommen. Ziel dieser Kooperation ist es, benachteiligten Personen ein eigenständigeres Leben zu ermöglichen.
Welche Ziele hat Bremen?
Die Stadtbürgerschaft hat im Herbst 2019 einen Antrag der rot-grün-roten Regierungskoalition beschlossen, in dem Zielwerte für Belegrechte genannt werden. Demnach soll die Stadt jährlich 50 Wohnungsbelegrechte ankaufen. Aus der aktuellen Senatsantwort geht hervor, dass bislang für insgesamt acht Wohnungen eine solche Vereinbarung getroffen worden sei. Drei weitere Wohnungen befänden sich in der "Angebotsphase", über 23 Wohnungen werde verhandelt.
Wie läuft das "Housing first"-Programm?
Das Projekt "Housing first" wurde ebenfalls im Herbst 2019 von der Bürgerschaft auf den Weg gebracht, ist aber nach einer längeren Aufbauphase erst zu Beginn dieses Jahres angelaufen. Es folgt dem Motto: Erst eine Wohnung, dann die weitere Stabilisierung. Das Projekt richtet sich an obdachlose Menschen, darunter auch Suchtkranke und Menschen mit psychischen Erkrankungen. Die Teilnehmer sollen sich aus einem eigenen, sicheren Umfeld heraus um ihre Probleme kümmern können. Der 2019 beschlossene Antrag sieht eine Verknüpfung von Belegrechten und "Housing first" vor. Von den jährlich 50 anzukaufenden Belegrechten sind demnach 35 für "Housing first" vorgesehen. Laut Senatsantwort ist bislang im Rahmen des Projektes noch keine Wohnung über das Belegrecht vermittelt worden. Der Senat betont allerdings, dass das Belegrecht lediglich ein Instrument im "Housing first"-Konzept sei. Insgesamt seien bislang vier Vermittlungen auf anderen Wegen erfolgt, sieben stünden noch an.
Was wird gesucht?
"Housing first" ziele vorrangig auf Inklusion ab, heißt es in der Senatsantwort. Gesucht würden vorhandene Wohnungen. Die Sozialsenatorin betrachte es "grundsätzlich nicht als zielführend", größere Objekte für nur eine Zielgruppe zu nutzen. Es bestehe eine Absprache mit der städtischen Wohnungsbaugesellschaft Gewoba über den Ankauf von kleinen Immobilien, in die wohnungslose Menschen als Mieter einziehen könnten. Allerdings, so der Senat weiter, gebe der Markt solche Objekte aktuell kaum her. Für Menschen, die von Wohnungslosigkeit bedroht seien, werde außerdem ein gewisser Anteil von Wohnungen aus Förderprogrammen zur Verfügung gestellt. Dabei handele es sich meistens um Neubauwohnungen.