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Tauschhandel zwischen Staat und Eigentümern Sozialwohnungsbau kurz erklärt

Wer Geld von der öffentlichen Hand bekommt, um Wohnungen zu bauen, muss im Gegenzug an Menschen vermieten, die weniger Geld als andere haben. Wie dieser Tauschhandel funktioniert.
14.03.2021, 05:00 Uhr
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Sozialwohnungsbau kurz erklärt
Von Karin Mörtel

Die staatliche Wohnungsbauförderung gibt es in Deutschland mit Unterbrechungen seit 1918. Startpunkt war der Wille zur Linderung der Wohnungsnot nach dem Ersten Weltkrieg. Bis heute wird mit preisgebundenen Wohnungen versucht, sowohl Zahlungsprobleme aufgrund eines zu geringen Einkommens als auch Zugangsprobleme bestimmter Personengruppen zum freien Wohnungsmarkt zu lösen.

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Sozialer Wohnungsbau ist ein Tauschhandel: Die öffentliche Hand unterstützt den Bau der Häuser mit zinsgünstigen Darlehen und Kostenzuschüssen. Der Eigentümer muss im Gegenzug die Wohnungen für eine vereinbarte Anzahl von Jahren vergünstigt vermieten (bei Erstbezug in Bremen 6,50 Euro). Und zwar nur an Haushalte, die bestimmte Einkommensgrenzen unterschreiten und daher einen Wohnungsberechtigungsschein erhalten. Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt steuern den Bau von Sozialwohnungen meist zusätzlich über Neubauquoten von geförderten Wohnungen (aktuell in Bremen 30 Prozent), die beim Kauf städtischer Grundstücke erfüllt werden müssen.

Jedes Jahr fallen etliche Wohnungen aus der Mietpreisbindung heraus. Ende 2020 gab es etwa 7.000 geförderte Wohnungen in der Stadt Bremen. Im Jahr 2011 waren es noch rund 8.100 Wohnungen. Um diesen Trend zu bremsen, hat der Bremer Senat 2021 unter anderem die Dauer der Sozialbindung auf 30 statt bislang 20 Jahre festgelegt.

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