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Nach dem Gebührenbescheid Bremer Handelskammer wehrt sich gegen Ausbildungsabgabe

Hat der Bremer Ausbildungsfonds genug Geld für den Start? Nicht nur die Handelskammer will gegen ihren Bescheid klagen und müsse dann vorerst nicht zahlen. Das sieht die Arbeitssenatorin anders.
18.07.2025, 13:56 Uhr
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Bremer Handelskammer wehrt sich gegen Ausbildungsabgabe
Von Florian Schwiegershausen

Für den ab August geplanten Ausbildungsfonds hat die Bremer Handelskammer ihren Gebührenbescheid erhalten und wird dagegen vorgehen. Entsprechend hat sie beim Bremer Verwaltungsgericht Klage eingereicht, wie die Kammer am Freitagvormittag mitgeteilt hat. Handelskammer-Präses André Grobien sagte: „Wir klagen, weil wir davon überzeugt sind, dass die Ausbildungsabgabe gegen bundesdeutsches Verfassungsrecht verstößt.

Laut Grobien ist es nur konsequent, juristisch gegen diesen Bescheid vorzugehen: "Die Wirtschaft in Bremen und Bremerhaven hat sich von Anfang an klar gegen den Ausbildungsfonds positioniert, der mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden ist und aus unserer Sicht weder den Unternehmen noch den Auszubildenden einen Mehrwert bietet."

Klage innerhalb von vier Wochen möglich

Handelskammer-Hauptgeschäftsführer Matthias Fonger betont: „Alle, die ebenfalls einen Abgabebescheid erhalten haben und dagegen vorgehen wollen, müssen innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage einreichen. Zahlreiche Unternehmen haben uns bereits signalisiert, dass sie diesen Schritt gehen wollen.“ Nach seinen Angaben war der Gesprächsbedarf bei der Rechtsabteilung seitens der Mitglieder groß. "Die Telefone haben pausenlos geklingelt", sagt Fonger.

Entsprechend weiß die Kammer inzwischen von gut 200 kleinen bis ganz großen Unternehmen quer durch alle Branchen, dass auch sie Klage einreichen wollen gegen den Gebührenbescheid. Dabei betont Fonger: Durch die Klage beim Verwaltungsgericht werde die Zahlungspflicht zunächst ausgesetzt. Ohne Klage trete die Rechtskraft jedoch automatisch vier Wochen nach Zustellung in Kraft, und die Abgabe muss spätestens sieben Tage danach gezahlt werden.“

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Klagewelle rollt auf Verwaltungsgericht zu

Fonger rechnet damit, dass eine ganze Reihe weiterer Unternehmen ebenso den Klageweg gehen werde. Damit werde eine ganze Welle auf das Verwaltungsgericht zurollen. Das bedeutet im Umkehrschluss: Je mehr Betriebe klagen werden, desto weniger an Ausbildungsabgabe wird das Land Bremen vorerst für den geplanten Fonds einnehmen. Statt der ursprünglich veranschlagten mehr als sechs Millionen Euro musste das Land mit über zwei Millionen Euro weniger an Einnahmen rechnen. Unklar ist derzeit, was passiert, wenn durch die steigende Zahl an Klagen weitere Einnahmen fehlen werden.

Alle Betriebe im Land Bremen müssen 0,27 Prozent ihrer Arbeitnehmerbruttolohnsumme einzahlen. Für jeden Azubi erhalten sie pro Jahr 2250 Euro. In den Gebührenbescheiden sind diese Summen miteinander verrechnet, sodass der Betrieb weiß, was er am Ende zahlen muss, oder was er an Geld erhält. Wenn die Betriebe unter die Bagatellgrenze von 135.000 Euro fallen, sind sie von der Abgabe befreit. Eigentlich sollten die Betriebe bis Ende Februar dazu ihre Angaben machen – und eigentlich sind die Gebührenbescheide schon raus. "Wir wissen aber von Betrieben, die bis jetzt immer noch keinen Bescheid erhalten haben", sagt Fonger. Das zeige, dass bei der Umsetzung vieles nicht funktioniere und es ein reines Bürokratie- und Verwaltungsmonster sei, das nicht den von der Landesregierung erhofften Effekt bringe.

Arbeitssenatorin Claudia Schilling (SPD) reagierte mit Unverständnis auf diesen Schritt. Die senatorische Behörde gehe weiterhin von einer Zahlungspflicht der Unternehmen aus. Gleichzeitig bedauerte Schilling den eingeschlagenen Weg: "Schließlich würden nach aktuellem Stand fast 1500 Unternehmen von der Umlage profitieren. Rund 80 Prozent davon sind kleine und mittelständische Unternehmen." Schilling verwies auch auf das Urteil des Staatsgerichtshofs. Aber als Juristin weiß sie ebenso, dass trotzdem der Klageweg über das Verwaltungsgericht möglich ist und eine Bundesinstanz auch Entscheidungen auf Landesebene kassieren kann.

Jedes Unternehmen, das gegen seinen Bescheid Einspruch erhebt, muss so lange nichts zahlen bis Rechtssicherheit besteht. Bis in den August hinein wird das zuständige Ressort nun schauen, wie viele Einsprüche erhoben werden. Anschließend kommt der Kassensturz, wieviel Geld eingenommen wurde.

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