- Rechtzeitig am Check-in-Schalter
- Personalmangel an Flughäfen
- Pünktlich da – trotzdem Flug verpasst
- Nicht auf Lautsprecher-Aufruf verlassen
- Bund muss Ersatzflug bezahlen
- Selfie mit Uhrzeit-Angabe
Der Ryanair-Flug vom Bremer Airport nach Chania hat am Sonnabend zwar planmäßig stattgefunden, aber für eine Handvoll Reisender, die auf dem Flieger gebucht waren, ging es trotzdem nicht auf die griechische Insel Kreta. Nach dem Kenntnisstand des Bremer Flughafens sind die Passagiere zu spät am Gate erschienen. So etwas komme leider immer mal wieder vor, so Airport-Sprecherin Andrea Hartmann, die deshalb empfiehlt, frühzeitig am Check-in-Schalter zu sein. Und wer rechtzeitig da ist, aber trotzdem den Flieger verpasst, kann laut Stiftung Warentest eventuell Ersatz für die Umbuchungskosten fordern.
Rechtzeitig am Check-in-Schalter
"Wir und auch die Airlines machen seit Corona immer wieder darauf aufmerksam, früher als vor Ausbruch der Pandemie am Flughafen zu sein – man sollte mindestens zwei Stunden vor Abflug am Check-in-Schalter stehen", sagt Andrea Hartmann. "Und wer eingecheckt ist, sollte umgehend zur Sicherheitskontrolle gehen, weil die Prozesse dort durch Corona und aufgrund weiterer Kontrollen einfach länger dauern." Allerdings hätten viele Passagiere, die oft ab Bremen fliegen, verinnerlicht, dass der Bremer Flughafen der Ort der kurzen Wege und schnellen Abfertigung sei. "Und wenn es dann mal zu normalen Wartezeiten kommt, dann kann es sein, dass man einfach zu wenig Zeit eingeplant hat." Neben ausreichender Zeit am Flughafen sei es auch ratsam, alle nötigen Unterlagen griffbereit zu haben und das Handgepäck nach Vorschrift zu packen, damit es nicht zu weiteren Verzögerungen komme.
Personalmangel an Flughäfen
Am Personalmangel, den Flughäfen seit Ausbruch der Corona-Pandemie laut dem Flughafenverband ADV haben, hat es in Bremen offenbar nicht gelegen. "Wir sind vom Personal her gut aufgestellt", so Hartmann. "Die Check-in-Schalter waren laut dem Handling-Agent alle pünktlich geöffnet. Auch die Sicherheitskontrolle war nach Angaben der Bundespolizei ausreichend besetzt."
Grundsätzlich gibt es in der Branche aber Engpässe. Es fehlten Mitarbeiter, die sich in der Pandemie andere Jobs gesucht hätten, so der ADV über die allgemeine Personalsituation an Flughäfen. Das betrifft die Passagierkontrolle und Flugzeugabfertigung. Auch an Flugbegleitern mangelt es. „Über alle Standorte hinweg fehlt den Dienstleistern, die an der Abfertigung der Passagiere beteiligt sind, rund 20 Prozent Bodenpersonal im Vergleich zur Vor-Corona-Zeit", so ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel. Das könne vor allem beim Check-in, beim Beladen der Koffer und in der Luftsicherheitskontrolle zu Engpässen in Spitzenzeiten führen.
Pünktlich da – trotzdem Flug verpasst
Wer sich rechtzeitig am Check-in-Schalter befindet und trotzdem den Flieger nicht bekommt, der kann nach Angaben der Stiftung Warentest eventuell Ersatz für die Umbuchungskosten fordern. Dafür müsse man aber aktiv werden, wenn es zeitlich eng werde, so die Verbraucherorganisation. Habe ein Fluggast die zeitlichen Vorgaben seiner Fluggesellschaft eingehalten und komme er wegen sehr langer Schlangen vor dem Check-in-Schalter nicht voran, "sollte er sich beim Flughafenpersonal melden und auf eine zeitlich bevorzugte Abfertigung drängen". Wer dagegen brav in der Schlange vor dem Abfertigungsschalter stehen bleibe und deshalb den Flug verpasse, bleibe unter Umständen auf den Kosten für Ersatzflüge sitzen, weil er sich eine Mitschuld am Verpassen des Flugs vorwerfen lassen müsse.
Nicht auf Lautsprecher-Aufruf verlassen
Fluggesellschaften seien verpflichtet, Fluggäste auszurufen, wenn es zeitlich knapp werde, so Stiftung Warentest, die sich dabei auf ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg beziehen. Trotzdem sollte man sich nicht nur darauf verlassen. In dem Berliner Fall hatte es den Lautsprecher-Aufruf nicht gegeben. Das Gericht hat dem Flugreisenden aber eine Mitschuld gegeben, weil er 45 Minuten vor Abflug noch immer in der Schlange vor dem Check-in-Schalter gestanden hatte – ohne sich zu melden.
Bund muss Ersatzflug bezahlen
Einen Anspruch auf Kostenübernahme für die Ersatzflüge könne ein Fluggast auch gegenüber der Bundesrepublik Deutschland haben, so Stiftung Warentest: und zwar dann, wenn sich der Passagier rechtzeitig bei der Sicherheitskontrolle angestellt habe, er aber den Flieger trotzdem nicht mehr pünktlich erreiche. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main festgestellt. In dem Fall waren zwei Fluggäste zwei Stunden und 50 Minuten vor Abflug am Check-in-Schalter, und bei der Sicherheitskontrolle hatten sie sich 90 Minuten vor der Einstiegzeit angestellt.
Beim Gate angekommen, war das Boarding (Einstieg) aber bereits abgeschlossen. Das Gericht sah den Bund, in dessen Auftrag die Sicherheitskontrolle am Flughafen vorgenommen wird, schadensersatzpflichtig. In einem anderen Fall hatte das Gericht aber auch gegen einen Passagier entschieden: Dieser hatte sich 55 Minuten vor Abflug bei der Sicherheitskontrolle angestellt und den Flieger verpasst. In der Begründung hieß es: Der Passagier habe das Verspätungsrisiko selber geschaffen, weil eine knappe Stunde vor Abflug nach Ansicht des Gerichts kein ausreichender Zeitpuffer ist.
Selfie mit Uhrzeit-Angabe
Um das rechtzeitige Anstellen im Falle eines Streits nachweisen zu können, empfiehlt Stiftung Warentest, ein Selfie in der Warteschlange zu machen, auf dem im Hintergrund eine Uhr-Anzeige zu sehen ist.