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Energiesperre Weniger Energiesperren bei privaten Anschlüssen

In Bremen und Bremerhaven gab es deutlich weniger Energiesperren in 2022 als im Vorjahr. Das Netzwerk "Energiesperren vermeiden" führt das unter anderem auf die einmalige Zahlung eines Energiebonus zurück.
13.04.2023, 15:35 Uhr
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Weniger Energiesperren bei privaten Anschlüssen
Von Peter Hanuschke

Und plötzlich ist kein Strom, Gas oder Wasser mehr da – sogenannte Energiesperren gab es auch im vergangenen Jahr in Bremen und Bremerhaven. Betroffen waren davon nach Angaben des Runden Tisches „Energiesperren vermeiden“ in Bremen 2207 und in Bremerhaven 653 Anschlüsse. Klammere man die beiden Corona-Jahre mit ihren individuellen Herausforderungen aus, scheine die rückläufige Entwicklung aus den Jahren 2015 bis 2019 wieder einzusetzen, so Frank Steinhardt, Bereichsleiter Vertrieb beim Bremer Energieversorger SWB: „Wir haben die Hoffnung, dass aus dem Rückgang ein langfristiger Trend wird.“

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie hatten 2020 laut der gemeinsamen Pressemitteilung des Runden Tisches zu einem starken Rückgang und 2021 zu einem starken Anstieg der Sperrzahlen geführt. Im Land Bremen waren 2022 im Vergleich zum Vorjahr 39 Prozent weniger Sperren verhängt worden. Gleich mehrere Faktoren hätten dazu geführt, dass 2022 wieder weniger Sperren ausgeführt werden mussten, heißt es weiter: Viele Haushalte hätten sich an die Appelle der Bundesregierung und der Energieversorger zum Energiesparen gehalten, und zudem habe die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen erlassen, um Haushalte finanziell zu entlasten. Dazu gehörten unter anderem die Streichung der EEG-Umlage beim Strom, die Streichung der geplanten Beschaffungsumlage beim Erdgas sowie die einmalige Zahlung eines Energiebonus.

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Zum Netzwerk des Runden Tisches „Energiesperren vermeiden“ gehören etwa 20 Vertreter von öffentlichen Stellen, Beratungseinrichtungen und der SWB. Ziel ist es, betroffene Bürger schnell und unkompliziert bei angekündigten Energiesperren zu unterstützen. Sie können dabei auf einen Mix aus verschiedenen Präventionsmaßnahmen zurückgreifen. Eine Maßnahme ist die seit 2015 laufende Informationskampagne „Zappenduster“, die via Website, Faltblättern in verschiedenen Sprachen sowie einer Telefon-Hotline über mögliche Wege aus der Krise informiert – eine Adresse ist etwa die Energiebudget-Beratung der Verbraucherzentrale Bremen.

Der Rückgang in Bremen und Bremerhaven sei auch durch die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen im Sperrwesen begünstigt worden, berichtet das Netzwerk. Die jüngste Novellierung erleichtere unter anderem Haushalten das Begleichen von Energieschulden. Heute gelte, dass die Versorgung eines Haushalts erst gesperrt werden dürfe, wenn dieser mit zwei Abschlagszahlungen und mindestens 100 Euro im Rückstand sei. Zuvor erhalte der Haushalt eine Mahnung, dann eine Sperrandrohung und im dritten Schritt die Ankündigung einer Sperre, den sogenannten gelben Schein, mit einer letzten Zahlungsfrist zur Abwendung. Zum "gelben Schein" gebe es eine Abwendungsvereinbarung – ein Ratenplan mit bis zu 24 Raten –, ein Barzahlen-Formular und einen „Zappenduster“-Flyer. "Nimmt der Haushalt die Abwendungsvereinbarung an und hält die vereinbarten Zahlungsziele ein, kann er die Sperre verhindern", informiert das Netzwerk des Runden Tisches.

Ein Haushalt mit finanziellen Engpässen könne sich jederzeit an eine der am Runden Tisch beteiligten Institutionen wenden. "Es genügt das ,Veto' eines Netzwerkpartners oder einer -partnerin, um das Härtefallmanagement in Gang zu setzen", heißt es. Das Härtefallmanagement kann nach eigenen Angaben in 90 Prozent der Fälle Lösungen herbeiführen und somit die Sperre verhindern. Wenn alle Möglichkeiten, eine Sperre abzuwenden, ausgeschöpft seien, könne der Härtefallfonds der Senatorin für Soziales eventuell noch helfen. Er ist als eine Auffanglösung für den absoluten Notfall gedacht und kann nur einmal in Anspruch genommen werden. Der Härtefallfonds sei für Bürger gedacht, die Transferleistungen beziehen und sich aufgrund von Krankheit, einer besonderen familiären Situation oder aus anderen schwerwiegenden Gründen in einer Ausnahmesituation befinden. Im vergangenen Jahr war das nach Angaben des Netzwerks im Land Bremen acht Mal der Fall.

Dieser Härtefallfonds wurde an diesem Donnerstag von der Deputation für Soziales noch erweitert: Er gilt jetzt auch für Personen mit einem geringen Einkommen. Die Neuregelung ist an Einkommens- und Barvermögensgrenzen gebunden. So gilt nach Angaben der Deputation für eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern – bei einer angenommenen Warmmiete von 1.000 Euro – beispielsweise eine Einkommensgrenze von 3.057 Euro, das Barvermögen darf in dieser Beispielsfamilie mit vier Personen 21.000 Euro nicht übersteigen.

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