Seit dem 1. Januar müssen Bars, Restaurants und Cafés Mehrweg-Verpackungen für To-Go-Speisen und Getränke anbieten. So soll Verpackungs- und vor allem Plastikmüll reduziert werden. Für jede Angebotsgröße eines To-Go-Getränks müssen entsprechende Mehrwegbecher angeboten werden. Es ist erlaubt, solche Behälter gegen Pfand abzugeben.
Laut Greenpeace gibt es Hinweise darauf, dass viele Gaststätten trotz Verpflichtung ihrer Kundschaft noch keine Mehrweg-Verpackungen anbieten. Greenpeace fordert die Länder auf, das neue Gesetz in den Gaststätten zu überprüfen. Wer gegen die neuen Vorschriften verstößt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Kontrolliert werden soll die Einhaltung der Pflicht von den Landesbehörden. Wie sieht es damit in Bremen aus?
Wer genau für solche Kontrollen zuständig ist, scheint bei den Bremer Behörden ungeklärt zu sein. Aus dem Gesundheitsressort, das auch für Verbraucherschutz zuständig ist, heißt es: Das Thema betreffe Abfall, deshalb sei das Umweltressort zuständig. Das Umweltressort teilt mit, dass man keine Vollzugsgewalt habe und deshalb das Ordnungsamt beziehungsweise das Innenressort zuständig sei. Aus dem Innenressort ist zu hören, dass es noch "keine Vorgaben seitens der nach Landesrecht zuständigen Fachaufsichtsbehörde" gebe – die zuständige Behörde sei wiederum das Umweltressort.
Detlef Pauls, Bremer Landesverbandspräsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga), sind noch keine Kontrollen bekannt. Er begrüßt den Ansatz, Müll zu reduzieren, kritisiert aber auch: "Es wäre schön gewesen, wenn die Regeln vorher genau definiert gewesen wären." Momentan sei es schwierig, die Mitglieder des Dehoga rechtssicher zu informieren. "Das größte Problem ist, dass es noch eine Menge Klärungs- und Verbesserungsbedarf gibt."
Ende Januar sei beispielsweise ein Leitfaden angekündigt gewesen, den das Umweltbundesamt mit den Ländern erarbeiten wollte. "Leider liegt der noch nicht vor." Seines Wissens gelte die Angebotspflicht nur für kunststoffummantelte Einwegverpackungen. "Aluminium-Verpackungen dürfen weiterverwendet werden. Ich dachte immer, dass Aluminium besonders schädlich ist", sagt Pauls.
Der Dehoga habe bereits Anfang vergangenen Jahres Info-Veranstaltungen für Mehrwegangebote durchgeführt und einige Systeme vorgestellt, so Pauls. "Es gibt sicher Betriebe, bei denen ein Mehrwegsystem sehr gut angenommen wurde, aber die große Masse der Gäste war dafür bisher noch nicht so richtig zu begeistern." In seinem Betrieb, dem Hotel Munte am Stadtwald, gebe es ein für die Gäste kostenloses Pfandsystem, in dem man sich per Smartphone anmelden müsse – dazu und zur Rückgabe der Behälter seien viele Gäste aber leider nicht bereit. "Ich bin kein Freund von Monopolen, aber ein einheitliches System würde vieles vereinfachen. Wenn der Gast erst suchen muss, bei wem er die Gefäße zurückgeben kann, ist dies sehr aufwendig."
Ausnahmen von Mehrweg-Pflicht
Auch der Geschäftsführer der Bremer Gastro-Gemeinschaft (BGG), Thorsten Lieder, sieht Ausbaubedarf. Momentan sei die Mehrweg-Angebotspflicht noch "sehr im Werden". Besonders kleinere Betriebe würden dadurch belastet. Lieder sagt, es müsse gesetzlich klar definiert werden, was To-Go-Essen bedeute. "Nach meinem Dafürhalten bedeutet To-Go, ich nehme mein Essen mit nach Hause, ein Snack auf die Hand fällt für mich nicht darunter." Er meint: "Das Problem ist gerade, das Gesetz zu lesen. Jeder definiert das anders."
Außerdem gebe es laut Lieder einige Ausnahmen. So dürfte beispielsweise eine Pizza weiterhin im klassischen Karton aus Pappe und Gerichte wie Lasagne in Alu-Schalen verkauft werden. Ebenso sind Einwegteller, Einweg-Tüten und Einweg-Folienverpackungen, zum Beispiel für Sandwiches, ausgenommen, auch wenn sie einen Kunststoffanteil haben. Eine klarere Aussage seitens des Gesetzgebers soll laut Lieder im April folgen.
Ausnahmen gelten auch für kleinere Geschäfte wie Imbisse, Spätis und Kioske, in denen höchstens fünf Beschäftigte arbeiten und die Ladenfläche gleichzeitig weniger als 80 Quadratmeter beträgt. Kundinnen und Kunden haben in diesen Betrieben die Möglichkeit, sich ihre Speisen und Getränke in mitgebrachte Mehrwegbehältnisse befüllen zu lassen. Für größere Ketten wie etwa Bahnhofsbäckereien gilt diese Ausnahme nach Angaben des Bundesumweltministeriums nicht, wenn im gesamten Unternehmen mehr als fünf Beschäftigte arbeiten, selbst wenn die Verkaufsflächen der einzelnen Stellen weniger als 80 Quadratmeter betragen.