Die jüngsten Aussagen von Boris Riek, der als Eigentümer des Stubu-Gebäudes seit rund sechs Monaten einen Konflikt mit der SWB um unbezahlte Rechnungen austrägt, werden von dem Energieversorger teilweise bestätigt, zu größeren Teilen aber widerspricht ihm die SWB. Riek hatte sich nach monatelanger Funkstille zu Wort gemeldet und die Rechtmäßigkeit der fünfstelligen Forderungen der SWB bestritten. Die den Forderungen zugrunde liegenden Verbräuche seien "unrealistisch hoch". Bis zur juristischen Klärung wollte er die weitere Versorgung des Gebäudes und seiner Mieter aber über eine Art Bürgschaft sicherstellen.
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SWB-Sprecherin Angela Dittmer bestätigt nun, dass es dieses Angebot gab. "Wir haben es auch geprüft, aber die angebotene Sicherheit war nicht ausreichend." Zurückgewiesen wird hingegen Rieks Behauptung, bei einer Abrechnung im März habe sich aufgrund einer Verbrauchsablesung dann plötzlich ein Guthaben ergeben. "Das wäre zustande gekommen, wären alle geforderten Abschlagszahlungen pünktlich und vollständig geleistet worden", sagt Dittmer. Doch das sei ja nicht der Fall gewesen. Eine von Riek behauptete Klage gegen die SWB sei dem Unternehmen auch nicht bekannt.
Die grundsätzliche Position der SWB bleibe ohnehin unberührt: Riek habe seine Zahlungspflichten schlicht nicht erfüllt. Einfach die Kommunikation einzustellen, helfe in dem Fall nicht weiter. "Dann bleibt uns nur noch, das Vertragsverhältnis am Ende zu kündigen und die Versorgung einzustellen."
Stadt übernahm die Kosten für Wasser, Strom und Gas
Auch vom Ordnungsamt wird nachdrücklich auf die weiterhin offenen Rechnungen sowie die verweigerte Kommunikation verwiesen. Nachdem Riek am 18. Januar telefonisch erklärt habe, die Zahlungsrückstände und die laufenden Kosten bei dem Energieversorger nicht unverzüglich begleichen zu können, sei er trotz mehrfacher Versuche des Ordnungsamtes bis heute weder telefonisch noch per E-Mail erreichbar gewesen. "Im Rahmen des gesamten Verfahrens hat Herr Riek nicht einmal versucht, den Kontakt herzustellen, obwohl er mehrfach dazu aufgefordert wurde", sagt Rose Gerdts-Schiffler, Sprecherin des Innenressorts.
Unter anderem deswegen hat das Ordnungsamt im Sinne der Mieter die SWB schließlich angewiesen, das Gebäude wieder mit Wasser, Strom und Gas zu versorgen. Bei dieser sogenannten Ersatzvornahme übernimmt die Stadt zunächst die Kosten. "Die haben wir dann gegenüber dem Eigentümer geltend gemacht", sagt Gerdts-Schiffler. Allerdings hat Riek den entsprechenden Bescheiden widersprochen, was das Innenressort zu Widerspruchsbescheiden zwang, die laut Gerdts-Schiffler bereits erlassen wurden. "Die Vollstreckung der Forderungen kann und wird erfolgen, sobald unsere Bescheide rechtskräftig sind", betont sie. Das wiederum deckt sich mit Rieks Einlassungen, der ebenfalls auf eine gerichtliche Klärung setzt.