Hausbesitzer in Bremen und Bremerhaven müssen überdurchschnittlich hohe Grundsteuern zahlen. In einem Städtevergleich, den der Verband Haus & Grund in Zusammenarbeit mit dem Institut der deutschen Wirtschaft (IW) erstellt hat, landet Bremen auf Platz 84 von 100 Städten, Bremerhaven auf Platz 70. Der Hausbesitzerverband fordert eine "Kappungsgrenze" für Erhöhungen, die Hauseigentümern aus der anstehenden Grundsteuerreform erwachsen können.
Wo steht Bremen bei der Grundsteuer im Bundesvergleich?
Das Grundsteuerranking vergleicht die 100 größten deutschen Städte. Die Gutachter von IW Consult betrachten dabei eine Familie mit einem durchschnittlichen Wohnhaus. Die niedrigsten Grundsteuern zahlen nach dieser Berechnung die Hausbesitzer in Regensburg (Bayern): 335 Euro im Jahr. Die höchsten Steuern kassiert die Stadt Witten (Nordrhein-Westfalen): Hier fallen 771 Euro an. Bremen liegt mit 589 Euro im unteren Tabellenviertel auf Platz 84 und hat sich damit gegenüber dem letzten Steuerranking im Jahr 2021 kaum verbessert (Platz 88). Bremerhaven rangiert mit 546 Euro auf Rang 70. Die Berechnungen beziehen sich auf die bisherige Grundsteuerformel, die in diesem Jahr zum letzten Mal angewendet wurde.
Was bedeutet das für die Hausbesitzer in Bremen?
„Die Ergebnisse des aktuellen Rankings zeigen, dass unsere Städte eine der höchsten Grundsteuerbelastungen im Vergleich zu anderen Städten in Deutschland haben", betont Ingmar Vergau, Geschäftsführer des Haus & Grund-Landesverbandes. Dies sei nicht nur eine zusätzliche Belastung für Eigentümer und Mieter, sondern wirke sich auch negativ auf den Wohnungsmarkt und das Investitionsklima aus. "Die seit Jahren steigende Grundsteuerbelastung ist ein schwerwiegender Standortnachteil, der das Wohnen verteuert", mahnt Vergau. „Es ist dringend notwendig, dass die beiden Städte ihre Steuerpolitik überdenken und nach Wegen suchen, die Steuerlast zu senken." Bundesweit begleitet Haus & Grund die Veröffentlichung der Studie mit einer Plakataktion unter dem Motto: "Das Grundsteuer-Ungeheuer endlich zähmen".
Was sagt die Finanzbehörde zum Abschneiden Bremens?
Die Finanzbehörde hält den Vergleich nur für bedingt aussagekräftig. So entspreche das zugrunde gelegte Durchschnittshaus – ein Einfamilienhaus neuen Baujahrs (nach 2010) – nicht dem durchschnittlichen Einfamilienhaus im Land Bremen. In Zukunft werde ein Vergleich der Grundsteuerbelastung noch weniger sinnvoll sein, da nicht alle Länder das gleiche Bewertungsverfahren anwenden.
Was ändert sich an der Situation durch die Grundsteuerreform?
Weil die bisherige Berechnung der Grundsteuer auf veralteten Grundstückswerten beruht, hat das Bundesverfassungsgericht 2018 eine Reform der Steuer angeordnet. Die neue Berechnung wird im kommenden Jahr erstmals angewendet. Grundstückseigentümer mussten dafür bis Anfang vergangenen Jahres Angaben zu ihrer Immobilie ans Finanzamt übermitteln und erhielten auf dieser Grundlage einen Grundsteuerwertbescheid. Aus diesem ging allerdings noch nicht hervor, wie hoch die künftige Grundsteuer sein wird. Den eigentlichen Steuerbescheid mit der künftig zu zahlenden Grundsteuer sollen die Hauseigentümer "voraussichtlich im Januar 2025" bekommen, heißt es aus dem Finanzamt. Zu zahlen ist die neue Grundsteuer dann ab 15. Februar.
Steigt die Grundsteuer durch die Reform?
Insgesamt nicht, versichert die Finanzbehörde immer wieder. Zwar soll der sogenannte Hebesatz – ein Multiplikator bei der Berechnung der Grundsteuer – von 695 auf 755 angehoben werden. Doch das Gesamtaufkommen der Steuer bleibe dadurch gleich, versichert die Finanzbehörde. Für den einzelnen Steuerzahler jedoch können sich durchaus Veränderungen ergeben: "Auch wenn die Einnahmen insgesamt nicht steigen, können die Eigentümerinnen und Eigentümer im Einzelnen mehr, weniger oder gleichbleibend belastet sein", sagt Juliane Kommer, Sprecherin der Finanzbehörde.
Gibt es dazu bereits Zahlen?
Die Finanzbehörde hat auf ihrer Website finanzen.bremen.de einen Grundsteuerrechner eingerichtet, mit dem Hauseigentümer ihre künftige Steuerbelastung schon einmal ausrechnen können. Nach Angaben von Haus & Grund könne es in Einzelfällen zu einer Verdrei- oder Vervierfachung der Steuerlast kommen. "Für solche Fälle brauchen wir eine Kappungsgrenze, ähnlich wie bei Mietsteigerungen", fordert Verbandschef Vergau. Die Grundsteuerreform biete die Chance, die bisherige unfaire Steuerlast zu korrigieren. "Wir appellieren an Bremen und Bremerhaven, diese Gelegenheit zu nutzen, um die Hebesätze auf ein verträgliches Niveau zu senken und keine Steuererhöhung durch die Hintertür vorzunehmen“, erklärt Vergau. Der Eigentümerverband will die Grundsteuerreform in ihrer jetzigen Form mit Klagen vor dem Bundesfinanzhof und dem Bundesverfassungsgericht zu Fall bringen.