Für jede Hotelübernachtung müssen Privatreisende in Bremen fünf Prozent Citytax zahlen. Dagegen hat unter anderem der Bremer Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) geklagt und ist bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Die Richter in Karlsruhe haben aktuell entschieden: Diese Citytax ist gesetzeskonform (Aktenzeichen 1 BvR 2868/15, 1 BvR 354/16, 1 BvR 2887/15 und 1 BvR 2886/15).
Bremens Dehoga-Vorsitzender Detlef Pauls befürchtet nun eine Ausweitung dieser Bettensteuer: "Nun sind der Citytax Tür und Tor geöffnet, um sie noch weiter nach oben zu drehen." Es könnte nun auch andere Kommunen, die bisher noch nicht die Bettensteuer haben, diese nun einzuführen.
"Urteil zum falschen Zeitpunkt"
"Das Urteil kommt genau zu dem Zeitpunkt, in dem wir als Hoteliers noch zu kämpfen haben. Denn die Zahl der Geschäftsreisen ist immer noch nicht zurück", sagt Pauls, der zusammen mit seinem Bruder Jan Besitzer und Geschäftsführer des Hotels Munte am Stadtwald ist sowie des Apartment-Hotels Seven Things an der Uni. Deutschlands höchstes Gericht geht nämlich bei der "Betten-Maut", wie sie auch im Volksmund genannt wird, entgegen bisheriger Rechtsprechungen noch einen Schritt weiter: "Der Gesetzgeber kann zudem beruflich veranlasste Übernachtungen von der Aufwandbesteuerung ausnehmen, muss dies aber nicht."
Die Bremer Dehoga-Geschäftsführerin Nathalie Rübsteck sagt: "Wenn Bremen dies auch nun für Geschäftsreisende einführt, würde das den Hoteliers durch Mark und Bein gehen." Deutschlands oberste Richter setzen sich damit über ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Juli 2012 hinweg (Aktenzeichen: BVerwG 9 CN 1.11). Das sagte damals, dass beruflich veranlasste Übernachtungen aus verfassungsrechtlichen Gründen von der Steuer auszunehmen seien. Seither richten sich alle Kommunen deutschlandweit danach, müssen es aber nun nicht mehr.
Bisher keine Citytax-Erhöhung angedacht
Bremens Finanzsenator Dietmar Strehl (Grüne) denkt momentan nicht darüber nach, die Citytax erhöhen zu wollen, wie er dem WESER-KURIER mitteilte: "Dazu gibt es derzeit keine Überlegungen." Dass Karlsruhe nun auch über die bisherige Praxis mit dem Urteil hinausgeht, nimmt Strehl zur Kenntnis: "Wir werden nun prüfen, ob in Bremen Übernachtungen von Geschäftsreisenden ebenfalls mit der Citytax besteuert werden.“ Laut Finanzressort sind die Hälfte alle Übernachtungen in Bremen geschäftlicher Natur.
Grundsätzlich betont der Finanzsenator die Bedeutung des nun ergangenen Beschlusses: "Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts besteht nun auch für andere Gemeinden Rechtssicherheit, dass eine Citytax beziehungsweise Übernachtungssteuer erhoben werden darf. Ein jahrelanger Streit ist damit beendet, alle Kommunen in der Bundesrepublik können davon profitieren." Strehl verweist gleichzeitig darauf, dass Bremen und Bremerhaven seit Einführung der Steuer 2013 bis Ende vergangenen Jahres insgesamt 22 Millionen Euro eingenommen haben. 2019, dem letzten "normalen" Jahr vor der Pandemie, waren es 3,1 Millionen Euro, 2021 lag die Summe bei knapp 1,4 Millionen Euro. Strehl argumentiert: "Die Einnahmen verwenden Bremen und Bremerhaven, um für Touristen noch interessanter zu werden. Das kann mit dem Gerichtsurteil so bleiben, das ist eine gute Nachricht."
Skepsis wegen Finanzloch im Bremer Etat
Bremens Dehoga-Vorsitzender Detlef Pauls ist skeptisch: "Bremen fehlen 100 Millionen Euro für den Etat." Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt (Linke) habe zwar auch einen Topf an Corona-Hilfen für die gebeutelte Branche auf den Weg gebracht – da ist es laut Pauls wichtig, dass der nicht schon wieder geschlossen wird. Er hofft, dass den Hoteliers in der derzeitigen Situation nicht weitere Steine in den Weg gelegt und entsprechende Wertschätzung entgegen gebracht werden: "Als die Citytax eingeführt wurde, sagte damals Bremens Finanzsenatorin Karoline Linnert 'Die reichen Hoteliers müssen geschröpft werden.' Da weiß man dann ja, welches Standing man hat."
Bremerhavens Oberbürgermeister Melf Grantz (SPD) sieht in dem Urteil eine gute Nachricht für seine Stadt als Tourismusstandort Bremerhaven: „Wir haben sehr genau darauf geachtet, dass die Einnahmen der Citytax tatsächlich für die Förderung des Tourismus in Bremerhaven eingesetzt wird. Ich bin froh, dass dies weiterhin möglich ist.“ Der Finanzsenator Strehl erhielt ebenso Unterstützung von der grünen Bürgerschaftsfraktion. Der finanzpolitische Sprecher, Björn Fecker, sieht die Bettensteuer als wichtigen Pfeiler für die Finanzierung des Kultur- und Tourismusangebots. Peter Beck, Bürgerschaftsabgeordneter von Bürger in Wut, fordert nach dem Urteil: "Bremen sollte die Citytax den Hoteliers überlassen, bis sich die Branche wieder erholt hat."